Die deutsche Bischofskonferenz

Die deutsche Bischofskonferenz

Infografik Nr. 526105

Bereits in der Frühzeit des Christentums trafen sich die Bischöfe benachbarter Kirchen von Zeit zu Zeit in lokalen Räten‚ um über gemeinsame Probleme zu beraten. Doch erst die politischen und gesellschaftlichen Umwälzungen infolge der Französischen Revolution‚ besonders die Säkularisierung‚ übten einen solchen Druck aus‚ dass sich die Bischöfe genötigt sahen‚ eine gemeinsame und koordinierte Kirchenpolitik als Antwort auf das im Umbruch begriffene Verhältnis von Kirche und Staat zu formulieren.

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Bereits in der Frühzeit des Christentums trafen sich die Bischöfe benachbarter Kirchen von Zeit zu Zeit in lokalen Räten‚ um über gemeinsame Probleme zu beraten. Doch erst die politischen und gesellschaftlichen Umwälzungen infolge der Französischen Revolution‚ besonders die Säkularisierung‚ übten einen solchen Druck aus‚ dass sich die Bischöfe genötigt sahen‚ eine gemeinsame und koordinierte Kirchenpolitik als Antwort auf das im Umbruch begriffene Verhältnis von Kirche und Staat zu formulieren. So entstanden seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in mehreren europäischen Ländern zunächst unregelmäßige Versammlungen von Bischöfen. Der Codex Iuris Canonici‚ das durch Papst Benedikt XV. im Jahr 1917 promulgierte (bekannt gegebene) kirchliche Gesetzbuch‚ machte Bischofskonferenzen schließlich zu ständigen Einrichtungen der katholischen Kirche. Heute gibt es überall auf der Welt solche Konferenzen‚ in denen sich die Bischöfe einer Nation oder Region zusammengeschlossen haben.

In Deutschland versammelten sich die Bischöfe erstmals im Revolutionsjahr 1848 in Würzburg. Aber erst die „bischöfliche Conferenz“ in Fulda 1867 am Grab des heiligen Bonifatius‚ des „Apostels der Deutschen“ ‚ erhielt den Segen des Papstes. Fortan tagten die deutschen Bischöfe regelmäßig in Fulda. Die Fuldaer Bischofskonferenz ist somit der direkte Vorläufer der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ‚ die sich mit ihrem Statut von 1966 gründete. Ihre Aufgaben formuliert das Statut in Artikel 1: Die Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben‚ die gegenseitige Beratung‚ die Koordinierung der kirchlichen Arbeit‚ der Erlass von Entscheidungen sowie die Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen.

Das oberste Organ im institutionellen Aufbau der DBK ist die Vollversammlung. Sie tagt regelmäßig im Frühjahr (an wechselnden Orten) und im Herbst (traditionell in Fulda). An ihr nehmen pflichtgemäß alle deutschen Bischöfe teil: Die Diözesanbischöfe‚ ihre Koadjutoren und Diözesanadministratoren sowie alle Titularbischöfe. Die Vollversammlung wählt einen Vorsitzenden aus dem Kreis der Diözesanbischöfe. Dessen Amtszeit beträgt sechs Jahre‚ eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Der Vorsitzende repräsentiert die DBK nach außen‚ leitet die Vollversammlung und den Ständigen Rat. Letzterer wurde 1974 geschaffen‚ um einen permanenten Austausch der Bischöfe über die Vollversammlung hinaus zu ermöglichen. Der Ständige Rat koordiniert außerdem die Arbeit der gegenwärtig 14 Bischöflichen Kommissionen‚ die auf verschiedene Sachbereiche spezialisiert sind. Das Sekretariat der Bischofskonferenz in Bonn unterstützt den Vorsitzenden bei seiner Arbeit‚ das Katholische Büro in Berlin hält den Kontakt zur Politik.

Ausgabe: 10/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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