"Wiedergutmachung" - Entschädigung für NS-Unrecht

"Wiedergutmachung" - Entschädigung für NS-Unrecht

Infografik Nr. 055248

„Wiedergutmachung“ – Entschädigung für NS-Unrecht

Der Begriff „Wiedergutmachung“ umfasst Leistungen und Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand in Deutsc ...

Welchen Download brauchen Sie?

„Wiedergutmachung“ – Entschädigung für NS-Unrecht Der Begriff... mehr
Mehr Details zu ""Wiedergutmachung" - Entschädigung für NS-Unrecht"

„Wiedergutmachung“ – Entschädigung für NS-Unrecht

Der Begriff „Wiedergutmachung“ umfasst Leistungen und Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand in Deutschland seit Ende des 2. Weltkriegs zugunsten der Opfer nationalsozialistischen Unrechts erbracht wurden. Angesichts der ungeheuren Verbrechen des Nationalsozialismus war zwar keine wirkliche Wiedergutmachung denkbar, aber die Bundesrepublik übernahm doch historische Verantwortung, indem sie materielle und rechtliche Ansprüche der Überlebenden und ehemals Verfolgten einzulösen versuchte.

Ein Kernbereich der „Wiedergutmachung“ bestand in der Rückerstattung von Vermögenswerten, die den aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen verfolgten Eigentümern zwischen 1933 und 1945 entzogen worden waren. Schon 1947 hatten die Militärregierungen der westdeutschen Besatzungszonen gesetzliche Regelungen über die Rückgabe geraubter Vermögensgegenstände oder entsprechende Entschädigungen erlassen. Auf der Grundlage des Bundesrückerstattungsgesetzes von 1957 kam die Bundesrepublik zudem für die finanziellen Rückerstattungsansprüche gegenüber dem Deutschen Reich auf.

Der zweite Kernbereich betraf die Entschädigung von Verfolgten des NS-Regimes für das ihnen zugefügte Unrecht, insbesondere für Schäden an Gesundheit und Leben, Freiheitsentziehung oder -beschränkung (u.a. KZ-Haft, Zwangsaufenthalt in einem Ghetto, Tragen des Judensterns), Schäden an Eigentum oder Vermögen und Schäden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde 1949 in der US-Zone gelegt; ihre wesentlichen Regelungen wurden rückwirkend ab 1953 in das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 übernommen. Nach der deutschen Einigung wurden Entschädigungen auch an NS-Verfolgte in der ehemaligen DDR gezahlt.

Auf internationaler Ebene schloss die Bundesrepublik Deutschland 1952 ein Wiedergutmachungsabkommen mit dem Staat Israel ab: Israel erhielt Warenlieferungen von 3 Mrd DM, deren Gegenwert zur Unterstützung und Eingliederung jüdischer Verfolgter dienen sollte. An die Jewish Claims Conference erfolgten darüber hinaus Zahlungen für jüdische Flüchtlinge außerhalb Israels. 1959-64 und in den 1990er Jahren einigte sich die Bundesrepublik mit zahlreichen europäischen Staaten auf Globalabkommen über Entschädigungsleistungen. Die lange ungelöste Frage der Entschädigung für Zwangsarbeiter wurde erst mit der Errichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ im Jahr 2000 abgeschlossen, in die der Bund und die deutsche Wirtschaft je 50 % einzahlten. Bis Ende 2006 flossen Gelder aus diesem Fonds an etwa 1,7 Millionen Antragsteller.

Ausgabe: 04/2016
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen