Bundesrepublik - DDR: Staatsgründung 1949

Bundesrepublik - DDR: Staatsgründung 1949

Infografik Nr. 052960

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ging die Herrschaft über das besiegte Deutschland 1945 an die Siegermächte – USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich – über. Sie richteten sich in den Besatzungszonen ein, in die das Land (ohne die Gebiete östlich von Oder und Neiße) aufgeteilt worden war, und übernahmen die Verwaltung der Vier-Sektoren-Stadt Berlin.

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Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ging die Herrschaft über das besiegte Deutschland 1945 an die Siegermächte – USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich – über. Sie richteten sich in den Besatzungszonen ein, in die das Land (ohne die Gebiete östlich von Oder und Neiße) aufgeteilt worden war, und übernahmen die Verwaltung der Vier-Sektoren-Stadt Berlin. Zwar war auf der Potsdamer Konferenz (17.7.- 2.8.1945) der Wille der beteiligten Besatzungsmächte erkennbar, Deutschland als Ganzes zu erhalten, doch entwickelten sich ihre Interessen schon sehr bald auseinander. Auf der Londoner Außenministerkonferenz (25.11.-12.12.1947) kam es zum endgültigen Bruch. Die Idee einer gemeinsamen Deutschlandpolitik war damit hinfällig geworden.

Auf der Sechsmächtekonferenz in London (bis 2.6.1948) verständigten sich die drei Westalliierten und die Benelux-Staaten darauf, die westlichen Besatzungszonen in das europäische Wiederaufbauprogramm einzubeziehen und sie als Bundesstaat zu konstituieren. Am 1.7.1948 übergaben die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der Westzonen die sogenannten Frankfurter Dokumente, die u.a. den Vorschlag zur Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung für den künftigen westdeutschen Teilstaat enthielten. Eine entscheidende wirtschaftliche Weichenstellung war am 20.6. mit der Währungsreform (Einführung der D-Mark) erfolgt. Die Ministerpräsidenten gingen auf den Vorschlag ein, betonten aber den vorläufigen Charakter einer auf die Westzonen beschränkten Verfassungsregelung. Diese wurde vom Parlamentarischen Rat ab 1.9.1948 beraten und am 8.5.1949 verabschiedet. Nach Zustimmung durch die Mehrheit der Landtage erfolgte am 23.5.1949 die Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

In der sowjetischen Besatzungszone hatte die Sozialistische Einheitspartei (SED) bereits Ende 1946 den Entwurf einer Verfassung für eine „deutsche demokratische Republik“ vorgelegt, damals noch mit der Intention, Deutschland als staatliches Ganzes zu erhalten. Der Entwurf lag dem im März 1948 gewählten Volksrat vor, der den endgültigen Verfassungstext am 19.3.1949 billigte. Am 15./16.5.1949 ergab eine Volksabstimmung, mit der zugleich auch der III. Volkskongress gewählt wurde, eine Mehrheit für die Verfassung. Am 7.10.1949 wurde sie durch die vorläufige Volkskammer in Kraft gesetzt. Das war mithin das Gründungsdatum der Deutschen Demokratischen Republik. Während sich die Bundesrepublik in der Kontinuität des Deutschen Reiches sah, wenn auch vorübergehend beschränkt auf den Westen Deutschlands, betrachtete sich die DDR in der Folge als gleichberechtigten zweiten Staat auf deutschem Boden.

Ausgabe: 06/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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