Der Alliierte Kontrollrat

Der Alliierte Kontrollrat

Infografik Nr. 052510

Im Juni 1945 verfügten die alliierten Mächte  die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen. Die Ausübung der obersten Regierungsgewalt wurde den Oberbefehlshabern der vier Mächte übertragen. Der von den Oberbefehlshabern gebildete Alliierte Kontrollrat sollte in Fragen von übergreifender Bedeutung für ganz Deutschland entscheiden und für „angemessene Einheitlichkeit“ des Vorgehens in den einzelnen Besatzungszonen sorgen.

Welchen Download brauchen Sie?

Im Februar 1945 verständigten sich die alliierten Mächte UdSSR, USA und... mehr
Mehr Details zu "Der Alliierte Kontrollrat"

Im Februar 1945 verständigten sich die alliierten Mächte UdSSR, USA und Großbritannien in Jalta auf ihr Vorgehen in Deutschland nach dem bevorstehenden Kriegsende. Wenige Wochen nach der deutschen Kapitulation (8. Mai 1945) gaben die Siegermächte, zu denen nun auch Frankreich gehörte, am 5. Juni 1945 ihre Entscheidungen in vier Deklarationen bekannt. Die erste, „in Anbetracht der Niederlage Deutschlands“, erklärte die Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die vier Mächte. Eine weitere Deklaration verfügte die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen, die jeweils einer der Mächte zugeteilt wurden. Die Ausübung der obersten Regierungsgewalt wurde den Oberbefehlshabern der vier Mächte übertragen, jedem einzeln in seiner Besatzungszone sowie allen gemeinsam in Angelegenheiten, die Deutschland als Ganzes betrafen. Der von den Oberbefehlshabern gebildete Alliierte Kontrollrat (mit Sitz in Berlin) sollte in Fragen von übergreifender Bedeutung für ganz Deutschland entscheiden und für „angemessene Einheitlichkeit“ des Vorgehens in den einzelnen Besatzungszonen sorgen. Er hatte die Aufgabe, die Beschlüsse des Potsdamer Abkommens vom Juni 1945 umzusetzen. Ihm unterstand auch die für die Verwaltung der vier Sektoren Berlins errichtete Alliierte Kommandantur.

Die Handlungsfähigkeit des Kontrollrats war letztlich aber stark eingeschränkt. Das lag an den komplizierten Entscheidungswegen (die Oberbefehlshaber unterlagen den Weisungen ihrer heimischen Regierungen), am Erfordernis der Einstimmigkeit, das einzelnen Mitgliedern die Möglichkeit gab, Beschlüsse durch ihr Veto zu blockieren, und an der Doppelrolle der Befehlshaber, die in ihren Besatzungszonen allein das Heft in der Hand hatten und dort Entscheidungen trafen, die mehr und mehr zur Auseinanderentwicklung der Zonen führten. Der Kontrollrat war zur Umsetzung seiner Beschlüsse auf die Ausführung in den Zonen angewiesen. Ihm fehlte als Gegenpart eine deutsche Zentralverwaltung unter seiner Befehlsgewalt; deren Aufbau wurde zunächst aber durch Frankreich, dann (im Sommer 1946) durch die Sowjetunion blockiert.

Dem Kontrollrat gelang es so weder die politische noch die wirtschaftliche Einheit Deutschlands zu wahren. In der Frage der Reparationen gingen die Interessen der Besatzungsmächte weit auseinander; auch über die notwendige Währungsreform kam keine Einigung zustande. Als sich eine separate westdeutsche Staatsgründung abzeichnete, verließ der sowjetische Vertreter am 20. März 1948 den Kontrollrat. Formell aufgelöst wurde der jedoch nicht. Seine symbolische Funktion als Organ der Viermächte-Verantwortung für Deutschland erlosch erst durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag vom September 1990.

Ausgabe: 07/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen