AfD im Visier des Verfassungsschutzes

AfD im Visier des Verfassungsschutzes

Infografik Nr. 095051

Die Alternative für Deutschland (AfD) wird mittlerweile vom Verfassungsschutz beobachtet. Damit der Staat eine politische Partei überhaupt beobachten kann, müssen besonders hochwertige Rechtsgüter in Gefahr sein. Es muss Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen geben, die sich gegen wesentliche Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung richten.

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Die Alternative für Deutschland (AfD) hat sich im Laufe ihrer kurzen Geschichte ziemlich schnell von einer eurokritischen, neoliberalen und nationalistischen Partei abgefallener Konservativer zu einer in Teilen rechtsextremen Partei entwickelt, die mittlerweile sogar vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die Tatsache allein, dass die AfD ins Visier des Inlandsgeheimdienstes geraten ist, wiegt schon schwer. Denn damit der Staat eine politische Partei überhaupt beobachten kann, müssen besonders hochwertige Rechtsgüter in Gefahr sein. Es muss Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen geben, die sich gegen wesentliche Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung richten. Konkret handelt es sich um den Schutz der Menschenwürde, der in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist, und die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die in Artikel 20 verbrieft sind.

Diese Prinzipien sieht der Verfassungsschutz durch die AfD zumindest potenziell gefährdet. Ein Gutachten von Anfang 2019 stufte die Gesamtpartei AfD als sogenannten Prüffall ein. Es gibt demnach „erste Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Politik der AfD“. Dazu zählen u.a. die völkisch-nationalistische Grundhaltung der Partei, die Abwertung von Flüchtlingen und Migranten, die Verächtlichmachung des politischen Systems oder die Forderung nach Gesetzen, die Ausländer oder Migranten rechtlich diskriminieren. Die Einstufung als Prüffall rechtfertigt aber noch keine systematische Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Vorerst wird die Gesamtpartei daher nur auf Basis ihrer öffentlichen Einlassungen von den Verfassungsschützern überwacht.

Anders sieht es bei der Jungen Alternative (JA) und der parteiinternen Organisation „Der Flügel“ um den thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke aus. Dort sah der Verfassungsschutz hinreichend verdichtete Anhaltspunkte, um die beiden Teilorganisationen zunächst als Verdachtsfälle einzustufen. Dies gilt als Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung; unter bestimmten Umständen kommen auch schon nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz, z.B. V-Leute, das Abhören von Telefonaten oder heimliche Videoaufzeichnungen. Im März 2020 gab der Verfassungsschutz bekannt, dass er den „Flügel“ nunmehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft und erklärte ihn offiziell zum Beobachtungsfall. Auf Druck aus der Parteispitze löste sich der „Flügel“ daraufhin zwar formell auf, seine Mitglieder und ihre Ideologie blieben aber weiter integraler Bestandteil der Gesamtpartei. Der Konflikt mit dem Verfassungsschutz, der auch ein innerparteilicher Richtungskampf ist, war damit alles andere als beendet.

Ausgabe: 04/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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