Öffentlicher Dienst

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Infografik Nr. 123512

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hatten die öffentlichen Arbeitgeber Mitte 2019 rund 6,22 Millionen Beschäftigte. Der öffentliche Dienst zählte 4,88 Mio Beschäftigte. Davon arbeiteten 0,50 Mio im Bundesbereich, 2,46 Mio im Bereich der Länder, die auch die Hauptlast der öffentlichen Verwaltungsaufgaben tragen, 1,56 Mio im kommunalen Bereich und 0,37 Mio im Bereich der Sozialversicherung.

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Mit der Entwicklung des Interventions- und Wohlfahrtsstaats seit dem 19. Jahrhundert zog die... mehr
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Mit der Entwicklung des Interventions- und Wohlfahrtsstaats seit dem 19. Jahrhundert zog die öffentliche Hand über ihre eigentlichen Kernfunktionen hinaus immer weitere Aufgabenfelder an sich. Neben der klassischen Ordnungs- und Betreuungsverwaltung entstand eine umfassende Leistungsverwaltung. Ein wachsendes Heer von Staatsdienern war notwendig, um die Flut der Rechtsvorschriften und die Ansprüche der Bürger zu bewältigen. In den 1990er Jahren führten die wachsenden Finanzprobleme der öffentlichen Haushalte aber zu einem Umdenken: Unter dem Leitwort „Schlanker Staat“ wurde die Modernisierung und Straffung der öffentlichen Verwaltung zu einem zentralen politischen Thema. Die eingeleiteten Verwaltungsreformen, verbunden mit der Privatisierung öffentlicher Unternehmen, hatten massive Personaleinsparungen oder -ausgliederungen zur Folge. Inzwischen ist die Debatte um den „schlanken Staat“ verblasst und an seine Stelle sind neue Leitbegriffe wie der des „aktivierenden Staates“ getreten. Die Ausgliederung von Aufgaben an private Unternehmen wird nicht mehr als Entlastung des Staates gesehen, sondern als Verantwortungsteilung, wobei der Staat die Erfüllung der Aufgaben zu gewährleisten hat.

Wieviel Personal für öffentliche Aufgaben eingesetzt wird, lässt sich unterschiedlich beantworten – je nachdem, ob man den Personalbestand des öffentlichen Dienstes oder aber der öffentlichen Arbeitgeber betrachtet. Der öffentliche Dienst umfasst Bund, Länder und Gemeinden einschließlich ihrer Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sowie die Träger der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenkassen, Bundesanstalt für Arbeit usw.). Den öffentlichen Arbeitgebern sind außer dem öffentlichen Dienst auch noch die Mehrheitsbeteiligungen an Einrichtungen in privater Rechtsform zuzurechnen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hatten die öffentlichen Arbeitgeber Mitte 2019 rund 6,22 Millionen Beschäftigte. Der öffentliche Dienst zählte 4,88 Mio Beschäftigte. Davon arbeiteten 0,50 Mio im Bundesbereich, 2,46 Mio im Bereich der Länder, die auch die Hauptlast der öffentlichen Verwaltungsaufgaben tragen, 1,56 Mio im kommunalen Bereich und 0,37 Mio im Bereich der Sozialversicherung.

Der öffentliche Dienst deckt ein breites Aufgabenspektrum ab. So sind 15 % der Bediensteten in der politischen Führung und der zentralen Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden eingesetzt, 5 % erfüllen militärische Aufgaben, 10 % sorgen für öffentliche Sicherheit und Ordnung und weitere 4 % sind für den Rechtsschutz zuständig. Diese klassischen Staatsaufgaben werden durch weitere wichtige Funktionen, insbesondere im Bereich der sozialen Sicherung und der Bildung, ergänzt.

Ausgabe: 10/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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