Hasskriminalität

Hasskriminalität

Infografik Nr. 131117

Das ZAHLENBILD erläutert, welche Delikte zu den Hassverbrechen zu zählen sind und welche Zielrichtung diese 2001 bis 2020 hatten. Hier herunterladen!

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Der Begriff „Hasskriminalität“ (engl. hate crime) bezeichnet Verbrechen und Vergehen, die sich von anderen dadurch unterscheiden, dass ihnen eine besondere Motivation zugrundeliegt. Es kann sich um sehr verschiedene strafrechtliche Delikte handeln (wie Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub oder Mord); ihren gemeinsamen Nenner finden sie darin, dass sie gegen eine Person allein oder vorwiegend aufgrund ihrer Nationalität, „Rasse“, Herkunft, Religion, Hautfarbe, politischen Einstellung, sexuellen Orientierung, Behinderung usw. begangen werden.

Hassdelikte richten sich in der Regel gar nicht unmittelbar gegen die Person ihres Opfers. Das Tatopfer wird vielmehr stellvertretend und oft eher zufällig für eine ganze Gruppe oder Gemeinschaft, zu der es gehört, ins Visier genommen. In der kriminellen Tat entladen sich die Vorurteile des Täters gegenüber dieser Gruppe oder Gemeinschaft. Sie enthält damit über das eigentliche Delikt hinaus eine Drohung an alle, die ihr angehören. Diese Botschaft der Ablehnung und Ausgrenzung einer ganzen Menschengruppe – seien es Muslime, Juden, Schwule, politische Gegner, Flüchtlinge oder Behinderte – ist das entscheidende Merkmal eines Hassdelikts. Es will einschüchtern, erniedrigen und verunsichern und schürt dadurch Angst und Misstrauen in der Gesellschaft. Auch besteht die Gefahr, dass die Diskriminierung bestimmter Minderheiten von der Mehrheit der Gesellschaft offen oder stillschweigend akzeptiert wird und grundlegende Werte (wie die Achtung der Menschenwürde oder die Gleichberechtigung aller) ins Wanken geraten.

Nach § 46 des Strafgesetzbuchs sind bei der Strafzumessung die Beweggründe und Ziele des Täters zu berücksichtigen, „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“. Die Gerichte haben also die Möglichkeit, gegen Täter, die eines Hassverbrechens überführt wurden, schärfere Strafen zu verhängen. Allerdings ist der Nachweis, dass es sich um ein Hassdelikt handelt, oft nicht einfach zu führen.

Wie aus einer Statistik des Bundeskriminalamts hervorgeht, wurden in Deutschland zwischen 2001 und 2014 jährlich zwischen 4 000 und 6 000 Hassdelikte registriert. Allerdings ist von einer erheblichen Untererfassung solcher Delikte auszugehen. Während der starken Flüchtlingszuwanderung der Jahre 2015/16 stiegen die Zahlen auf über 10 000 an; anschließend erfolgte ein Rückgang, bis die Fälle 2020 – vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Proteste gegen Infektionsschutzmaßnahmen – wieder stark zunahmen. Fast neun von zehn Hassdelikten waren auch 2020 der rechten Szene zuzurechnen.

Ausgabe: 09/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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