Kernkraftwerke: Stilllegung und Rückbau

Kernkraftwerke: Stilllegung und Rückbau

Infografik Nr. 370458

Kernkraftwerke: Stilllegung und Rückbau

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Kernkraftwerke: Stilllegung und Rückbau

Unter dem Eindruck der Kraftwerkskatastrophe von Fukushima beschloss die deutsche Bundesregierung 2011 den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie: Acht Kernkraftwerke verloren ihre Betriebsgenehmigung noch im gleichen Jahr; die übrigen neun müssen bis Ende 2022 vom Netz gehen. Damit steht die Atomwirtschaft vor der Aufgabe, ihren Kraftwerkspark in dichter Folge stillzulegen und abzubauen. Sie kann dabei auf Erfahrungen zurückgreifen, die bisher u.a. bei der Stilllegung der Kernkraftwerke Gundremmingen A, Würgassen, Stade und Greifswald gewonnen wurden.

Der Ablauf bis zum kompletten Abbau eines Kernkraftwerks gliedert sich in mehrere Phasen. Auf die Abschaltung, das Ende des Leistungsbetriebs, folgt eine mehrjährige Nachbetriebsphase. In dieser Phase werden zunächst die Brennelemente aus dem Reaktor entladen und in wassergefüllten Becken gelagert. Dort kann die von ihnen ausgehende „Nachwärme“ abgeführt werden, während die radioaktive Strahlung allmählich abklingt. Anschließend kommen die Brennelemente in ein Zwischenlager am Kraftwerksstandort, wo sie verbleiben müssen, bis eines Tages ein Endlager zur Verfügung steht.

Parallel dazu läuft bereits das Genehmigungsverfahren für die Stilllegung bzw. den Restbetrieb des Kraftwerks. Für die Stilllegung kommen zwei Alternativen in Betracht: • der unmittelbar anschließende direkte Rückbau – mit dem Vorteil, dass auf die technische Infrastruktur und auf das vorhandene Personal mit seiner Erfahrung zurückgegriffen werden kann –, oder • der sichere Einschluss der Anlage für mehrere Jahrzehnte, in denen sich die Strahlungsintensität verringert, ehe mit dem Rückbau begonnen wird (so in Lingen und Hamm-Uentrop). Meist entscheiden sich die Betreiber für den direkten Rückbau.

Im Zuge des Rückbaus, der mehr als zehn Jahre dauern kann, werden die einzelnen Bestandteile der Anlage nach und nach abgebaut sowie oberflächlich kontaminierte Materialien von radioaktiven Partikeln gereinigt (Dekontamination) und zur Verwertung oder Deponierung freigegeben, ehe schließlich der am stärksten belastete Kernbereich – der Reaktorbehälter mit seinen Einbauten und die Abschirmung aus hochfestem Beton – mit Hilfe unterschiedlicher Schneid- und Sägetechniken in Teile zerlegt wird, die als radioaktiver Abfall verpackt und zwischengelagert werden können. Dies alles muss so geschehen, dass die Strahlenschutzgrenzwerte für das Personal eingehalten werden und die Umwelt nicht geschädigt wird. Selbst im Falle eines Rückbaus bis zur „grünen Wiese“ bleibt aber die Endlagerung der radioaktiven Abfälle als dauerhaftes Problem bestehen.

Ausgabe: 10/2015
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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