Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG

Infografik Nr. 370585

Im Jahr 2000 beschloss die rot-grüne Koalition das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es garantiert den Produzenten von Ökostrom eine vorrangige Abnahme durch die Energieversorger, und zwar zu festen Vergütungssätzen für die nächsten zwanzig Jahre. Damit sollten Anreize für Investitionen in Ökostrom-Anlagen geschaffen und die Einführung der erneuerbaren Energien auf dem Strommarkt erleichtert werden. Die Kosten für die Differenz zwischen dem Marktpreis und den fixen Vergütungssätzen durften die Energieversorger auf die Kunden umlegen (EEG-Umlage).

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Die Anfänge der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland entwickelten sich vor dem Hintergrund der weltweit aufkommenden Klimaschutzdebatte in den 1980er Jahren. Gesetzlich wurde die Förderung erstmals im Stromeinspeisungsgesetz von 1990 geregelt. Es verpflichtete die Energieversorger, vorrangig Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und erlaubte ihnen, die dafür anfallenden Kosten an die Endverbraucher weiterzugeben. Der Anteil des einzuspeisenden Ökostroms wurde auf 5 % gedeckelt. Daran anknüpfend beschloss die rot-grüne Koalition 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es hob den 5 %-Deckel auf und garantierte den Produzenten von Ökostrom eine vorrangige Abnahme durch die Energieversorger, und zwar zu festen Vergütungssätzen für die nächsten zwanzig Jahre. Damit sollten Anreize für Investitionen in Ökostrom-Anlagen geschaffen und die Einführung der erneuerbaren Energien auf dem Strommarkt erleichtert werden. Die Kosten für die Differenz zwischen dem Marktpreis und den fixen Vergütungssätzen durften die Energieversorger auf die Kunden umlegen (EEG-Umlage).

Das EEG hatte einen rasanten Ausbau der erneuerbaren Energien zur Folge. Lag deren Anteil an der  Bruttostromerzeugung im Jahr 2000 bei knapp 7 %, stieg er bis 2019 auf 40 %. Der rasche Ausbau ließ aber auch die EEG-Umlage steigen. Denn durch den zunehmenden Bau von Solaranlagen, Windrädern und Biogasanlagen fielen insgesamt mehr Förderkosten an. Zudem sank durch das wachsende Angebot der Börsenpreis für Ökostrom, die Differenz zum garantierten Abnahmepreis wurde damit größer. Die EEG-Umlage stieg von 0,19 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2000 auf 6,24 Cent in 2014 und trieb den Strompreis für die Endverbraucher nach oben. Um den Preisanstieg zu dämpfen, verabschiedete die schwarz-rote Koalition 2014 eine EEG-Reform, die den Zubau von Ökostrom-Anlagen beschränkte und konkrete Ausbauziele festlegte. Der Schwerpunkt wurde auf kostengünstigere Energien wie Windenergie an Land und Photovoltaik gelegt. Nach der Reform hielt sich die EEG-Umlage unterhalb von 7 Cent.

Insgesamt wird eine Liberalisierung des Ökostrom-Marktes angestrebt. Staatlich festgelegt wird nur noch die Einspeisevergütung für kleine Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt (kW). Bei größeren Anlagen ist die Direktvermarktung verpflichtend, der Staat zahlt dann eine am Marktpreis orientierte Marktprämie. Die Fördersätze für Windenergie- und Photovoltaikanlagen ab 750 kW und für Biomasseanlagen ab 150 kW werden seit der EEG-Novelle 2017 über Ausschreibungen am Markt ermittelt. Die Regierung gibt dabei die Mengen vor und erteilt dem Niedrigst-Bietenden den Zuschlag.

Ausgabe: 03/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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