Beschäftigte mit Niedriglohn

Beschäftigte mit Niedriglohn

Infografik Nr. 286145

Gemäß einer international gebräuchlichen Definition liegt ein Niedriglohn vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) aller Besch ...

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Gemäß einer international gebräuchlichen Definition liegt ein Niedriglohn vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) aller Beschäftigten beträgt. In Deutschland belief sich der mittlere Bruttostundenverdienst der Arbeitnehmer 2014 (für alle Beschäftigungsverhältnisse, einschließlich Mini- und Nebenjobs) auf 15,00 €. Einen Niedriglohn bezog demnach, wer weniger als 10,00 € pro Stunde verdiente.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeitete 2014 über ein Fünftel (21 %) der Beschäftigten für einen Niedriglohn. Das ergibt sich aus der Verdienststrukturerhebung, die Angaben für rund eine Million Beschäftigungsverhältnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors auswertete. Die meisten Bezieher von Niedriglöhnen befanden sich in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Dazu zählen Teilzeitarbeit mit bis zu 20 Wochenstunden, befristete Beschäftigung, Zeitarbeit sowie geringfügige Beschäftigung (Minijobs). 2014 mussten sich 42 % der atypisch Beschäftigten mit einem Niedriglohn begnügen, in einer sozialversicherungspflichtigen und unbefristeten Vollzeitstelle waren es dagegen nur knapp 10 %. Besonders hoch war der Anteil der Niedriglohnbezieher bei den geringfügig Beschäftigten (Minijobbern) mit rund 65 %. Deutliche Unterschiede beim Niedriglohn bestanden zwischen den Geschlechtern: Während 2014 knapp 16 % der Männer Niedriglöhne erhielten, war der Anteil der Frauen mit über 27 % fast doppelt so hoch. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass Frauen wesentlich häufiger in Teilzeitstellen oder Minijobs beschäftigt sind oder in Branchen arbeiten, in denen generell schlecht bezahlt wird. Häufiger von Niedriglöhnen betroffen sind auch junge Menschen und Personen ohne Berufsausbildung.

Gegenüber der Lohnerhebung von 2001, die mit den neueren Erhebungen jedoch nur eingeschränkt vergleichbar ist, lag der Anteil der Niedriglohnbezieher 2014 deutlich höher. Ein Grund dafür ist neben der Ausweitung der atypischen Beschäftigungsverhältnisse auch die gesunkene Tarifbindung der Unternehmen. In einigen Branchen ist Niedriglohn sogar die Regel: Besonders hoch war der Anteil der Niedriglohnjobs 2014 bei Taxibetrieben (84 %), im Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten (84 %) und in Videotheken (81 %). Auch im Getränkeausschank, in Friseur- und Kosmetiksalons, im Gaststättengewerbe und im Tankstellen-Einzelhandel waren jeweils mehr als drei Viertel der Beschäftigten betroffen. Die Einführung des allgemeinen Mindestlohns (2015) schlägt sich in den Zahlen für 2014 allerdings noch nicht nieder.

Ausgabe: 05/2017
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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