Informationen für Kredite: SCHUFA

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Infografik Nr. 463841

Informationen für Kredite: SCHUFA

Ob und zu welchen Konditionen ein Kredit erteilt wird, hängt entscheidend vom Risiko des Kreditausfalls ab. Um dieses Risiko bei Geschäften mit priva ...

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Ob und zu welchen Konditionen ein Kredit erteilt wird, hängt entscheidend vom Risiko des Kreditausfalls ab. Um dieses Risiko bei Geschäften mit privaten Kunden auszuschalten und deren Kreditwürdigkeit (Bonität) zutreffend einschätzen zu können, greifen Banken, Handelshäuser und andere Unternehmen (z.B. der Telekommunikationsbranche) vor einer Kreditentscheidung auf die von Kreditbüros und Auskunfteien gesammelten Daten zum Zahlungsverhalten der betreffenden Personen zurück. Als größtes und bekanntestes Kreditbüro in Deutschland ist die schon 1927 gegründete SCHUFA – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung –, tätig.

Die SCHUFA stützt sich auf ein Netz von rund 5000 Unternehmen, mit denen sie vertraglich verbunden ist. Nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit melden die Vertragspartner die bei ihnen anfallenden kreditrelevanten Informationen über private Kunden an die SCHUFA. Im Gegenzug erteilt die SCHUFA auf Anfrage personenbezogene Auskünfte aus ihrem Datenbestand. Der Umfang der von der SCHUFA gespeicherten Daten ist gewaltig. Nach eigenen Angaben verfügte sie 2009 über 462 Millionen Informationen, die 66 Millionen Personen zugeordnet werden konnten. Zum überwiegenden Teil handelte es sich dabei um Positivinformationen (neben Namen, Anschrift, Geburtsdatum also z.B. um Angaben zu bestehenden Girokonten, laufenden Krediten, Kreditkarten-, Handy- oder Leasingverträgen); der kleinere Teil entfiel auf Negativinformationen (über Schulden, eidesstattliche Versicherungen, geplatzte Kredite, Mahnungen usw.). Aus diesem Bestand lieferte sie im gleichen Jahr etwa 100 Millionen Auskünfte und Nachmeldungen. Bei den Empfängern der Auskünfte wird unterschieden zwischen Kreditinstituten, die alle kreditrelevanten Daten erhalten, und anderen Unternehmen, die in der Regel nur über Zahlungsstörungen informiert werden. Kontostände oder Einkommensdaten werden nicht gespeichert. Die Zustimmung zur Erfassung der Daten wird von den Kunden z.B. bei Eröffnung eines Kontos oder Abschluss eines Kreditvertrags durch Annahme der so genannten SCHUFA-Klausel erteilt.

Die SCHUFA beschränkt sich nicht auf die reine Weitergabe von Informationen. Sie leitet aus den verfügbaren Daten auch Prognosen auf das zu erwartende Zahlungsverhalten ab (Scoring). Verbraucherschützer kritisieren das Verfahren allerdings als fehlerträchtig und raten Verbrauchern auch deshalb zur regelmäßigen Kontrolle ihrer Einträge. Seit April 2010 steht jedem Bürger eine kostenlose Eigenauskunft pro Jahr zu. So erhält er die Möglichkeit, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen.

Ausgabe: 07/2010
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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