Organisation der gewerblichen Wirtschaft

Organisation der gewerblichen Wirtschaft

Infografik Nr. 236110

Im Lobby-Register beim Bundestag sind mehr als 800 Wirtschafts- und Gewerbeverbände verzeichnet. Unter diesen Organisationen ragen drei Gruppen mit ähnlichen Aufgaben heraus. Der Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft führt sie alle zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen zusammen. Worin unterscheiden sich ihre Aufgaben?

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Das Lobby-Register beim Deutschen Bundestag verzeichnet rund 6 000 Interessenvertretungen im Umkreis von Parlament und Regierung. Bei mehr als 800 davon handelt es sich um einen Wirtschafts- oder Gewerbeverband. Diese Verbände sind Teil eines dichten Geflechts von Organisationen, die für die Interessen von Unternehmen und Arbeitgebern bestimmter Branchen oder Regionen aktiv werden. Drei wichtige Gruppen sind dabei zu unterscheiden.
Bei den Kammern handelt es sich um branchenübergreifende regionale Zusammenschlüsse des Handwerks einerseits und der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen andererseits. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft und handeln teils in öffentlichem Auftrag, teils aus eigener Zwecksetzung. Ihre Hauptaufgabe ist es, die gemeinsamen Interessen der regionalen Wirtschaft gegenüber Behörden und anderen staatlichen Akteuren zu vertreten und die Wirtschaft ihres Bezirks mit Informationen, Beratung und anderen Dienstleistungen zu unterstützen. Auf Bundesebene sind sie im Handwerkskammertag bzw. im Deutschen Industrie- und Handelskammertag zusammengeschlossen.
Die Arbeitgeberverbände haben die Aufgabe, die gemeinschaftlichen sozialpolitischen Belange der Unternehmer zu wahren. Sie sind fachlich und regional als privatrechtliche Vereine organisiert. Als Vertragspartner der Gewerkschaften handeln sie mit diesen die tariflichen Lohn- und Arbeitsbedingungen aus. Zudem wirken sie, wie die Gewerkschaften, in den Arbeits- und Sozialgerichten und den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung mit. Spitzenorganisation ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Sie umfasst Fachverbände aus allen Wirtschaftszweigen und überfachliche Landesverbände.
Die Wirtschaftsverbände sind Vereinigungen mit ausschließlich wirtschaftspolitischen Zielsetzungen. Auf privatrechtlicher Grundlage nehmen sie als Fachverbände die besonderen Interessen ihres jeweiligen Wirtschaftszweiges wahr. Auch sie sind zwar regional untergliedert, die fachliche Ausrichtung ist jedoch ihr entscheidendes Merkmal. In Dachorganisationen wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie sind die fachlich benachbarten Verbände noch einmal zusammengefasst.
Zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen von grundsätzlicher Bedeutung haben sich die Spitzenvereinigungen von Industrie, Handwerk, Handel, Kreditgewerbe, Verkehrs- und Energiewirtschaft zum Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft zusammengeschlossen.

Ausgabe: 09/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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