Mobil in der EU – EU-Bürger in anderen EU-Ländern

Mobil in der EU – EU-Bürger in anderen EU-Ländern

Infografik Nr. 708051

Das Recht auf Freizügigkeit bedeutet zunächst, dass jeder Bürger eines EU-Mitgliedstaats das Recht hat, in jedes andere Land der EU einzureisen und sich dort bis zu drei Monate aufzuhalten. Ihren eigentlichen Wert zeigt die EU-Freizügigkeit aber, wenn es um längere Aufenthalte geht.

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Das Recht auf Freizügigkeit gehört zu den wichtigsten und meistgenutzten Rechten der Bürger in der Europäischen Union. Es besagt zunächst, dass jeder Bürger eines EU-Mitgliedstaats das Recht hat, in jedes andere Land der EU (und darüber hinaus in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen und Island) einzureisen und sich dort bis zu drei Monate aufzuhalten. Es genügt, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen; weitere Bedingungen gibt es nicht. Dieses Recht auf visumfreie Einreise erleichtert kurzzeitige Aufenthalte im Urlaub, aus geschäftlichen, kulturellen oder wissenschaftlichen Anlässen, bei Familien- oder Freundschaftsbesuchen, Schüler- oder Studentenreisen.

Ihren eigentlichen Wert zeigt die EU-Freizügigkeit aber, wenn es um längere Aufenthalte geht: Das Recht zu einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten haben Unionsbürger, die als Arbeitnehmer oder Selbstständige in einem anderen EU-Land tätig sind, aber auch Nichterwerbstätige (z.B. Rentner) sowie Studierende und Auszubildende, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können und über eine Krankenversicherung verfügen. Wer im Zielland arbeitslos wird, muss das Land nicht sofort verlassen, sondern hat zumindest noch eine gewisse Frist, um sich neue Arbeit zu suchen. Auch die Familienangehörigen sind in das Aufenthaltsrecht einbezogen. Wer sich fünf Jahre rechtmäßig und ununterbrochen im Zielland aufhält, erwirbt ein Daueraufenthaltsrecht.

Vor diesem Hintergrund ist eine Statistik des europäischen Statistikamts Eurostat zu sehen. Danach hatten 2018 mehr als 17 Millionen Unionsbürger ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland. Die größte Anziehungskraft auf Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten hatten Deutschland, wo 4,2 Mio EU-Zuwanderer lebten, und Großbritannien (knapp 3,9 Mio). Die Anziehungskraft Deutschlands erklärt sich aus dem hohen Arbeitskräftebedarf, der einen Zuzug vor allem aus Ost- und Südosteuropa auslöste. Im Falle Großbritanniens kommt hinzu, dass das Land den neuen EU-Bürgern nach der Osterweiterung 2004 sofort freien Zugang zum Arbeitsmarkt einräumte und so vor allem für polnische Arbeitskräfte attraktiv wurde. Spanien, mit 1,9 Mio EU-Zuwanderern, ist auch ein lockendes Ziel für sonnenhungrige Ruheständler aus dem Norden der EU. Fragt man, woher die mobilen Europäer kommen, stehen Rumänien (mit 3,4 Mio Staatsbürgern in anderen EU-Ländern) und Polen (2,6 Mio) an erster Stelle. Und auch aus Italien und Portugal haben sich viele Menschen auf der Suche nach Arbeit in anderen EU-Ländern niedergelassen.

Ausgabe: 07/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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