Die Verfassung der Republik Kroatien

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Infografik Nr. 832530

Die Verfassung der Republik Kroatien

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Die Verfassung der Republik Kroatien

In ihrer Präambel beruft sich die kroatische Verfassung auf die „tausendjährige nationale Eigenständigkeit“ des kroatischen Volkes und bezieht sich damit vor allem auf die Gründung des Königreichs Kroatien im Jahr 925. Nach Jahrhunderten unter wechselnder Oberherrschaft der Ungarn, Osmanen und der Habsburger erhielt Kroatien allerdings erst 1947 eine eigene Verfassung – als Teilrepublik des sozialistischen Bundesstaates Jugoslawien. Die Unabhängigkeit im Jahr 1991 war ein Ergebnis der Zerfallsprozesse innerhalb Jugoslawiens, die in der Abspaltung der Teilrepubliken von der serbischen Zentralmacht gipfelten. Kroatiens Weg in die Unabhängigkeit wurde von der Regierung Franjo Tudjmans beschritten, dessen Partei „Kroatische Demokratische Gemeinschaft“ (HDZ) in den ersten freien Wahlen im Frühjahr 1990 die absolute Mehrheit im Parlament errungen hatte. Ende 1990 beschloss das Parlament eine neue Verfassung mit allen Elementen der Eigenstaatlichkeit. Nachdem Tudjmans Regierung ihr Vorgehen durch eine Volksabstimmung im Mai 1991 abgesichert hatte, erklärte sie am 25.6.1991 die Unabhängigkeit Kroatiens und den Austritt aus der jugoslawischen Föderation.

Die Verfassung von 1990 hatte ein semi-präsidentielles Regierungssystem festgeschrieben, das durch eine doppelte Exekutive aus dem Staatspräsidenten und einer von ihm ernannten Regierung gekennzeichnet war. Es war ganz auf den ersten Präsidenten Tudjman zugeschnitten, der seine Macht in der politischen Praxis noch ausbaute. Nach Tudjmans Tod (1999) und dem Wahlsieg der Opposition wurde durch die Verfassungsreform 2000/01 jedoch ein parlamentarisches Regierungssystem eingeführt.

Damit verbunden war eine Machtverlagerung vom Präsidenten auf die Regierung und das Parlament. So kann der Präsident die Regierung nicht mehr eigenmächtig ernennen und entlassen, sondern nur noch dem späteren Ministerpräsidenten unter Berücksichtigung der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse das Mandat zur Regierungsbildung erteilen. Allerdings wird er nach wie vor direkt gewählt, hat entscheidende Kompetenzen in der Außenpolitik, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und schreibt Wahlen aus. Die Regierung ist dem Parlament politisch verantwortlich und kann durch Misstrauensvotum zum Rücktritt gezwungen werden. Das auf vier Jahre gewählte Parlament besteht aus einer Kammer; die zweite Kammer (Vertretung der Regionen) wurde 2001 abgeschafft. Die Gesetzesinitiative liegt bei der Regierung und bei den Abgeordneten und Fraktionen des Parlaments. Von den maximal 160 Sitzen im Parlament sind 8 für Vertreter nationaler Minderheiten reserviert; bis zu 12 Abgeordnete werden von den Kroaten im Ausland gewählt.

Ausgabe: 07/2013
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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