Die Verfassumg Griechenlands

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Infografik Nr. 836540

Die Verfassung Griechenlands

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Die Verfassung Griechenlands

Die jüngere politische Geschichte des Geburtslandes der Demokratie zeigte zunächst kaum Anklänge an demokratische Traditionen. Im frühen 20. Jahrhundert wechselten sich Militär- und Königsdiktaturen mit schwachen und instabilen demokratischen Regierungen ab, bis Griechenland im Zweiten Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht besetzt wurde. Nach dem Ende des Weltkrieges versank das Land in einem Bürgerkrieg zwischen Monarchisten und Kommunisten, der erst 1949 beendet wurde. Die Verfassung von 1952 machte Griechenland formal zu einer Demokratie, doch wurde sie untergraben durch die Verfolgung der linken Opposition sowie ständige Eingriffe von Königshof und Militär in die zivile Politik. 1967 putschten konservative Offiziere, die sogenannten „Obristen“, und errichteten eine Militärdiktatur. Erst nach deren Zusammenbruch im Jahr 1974 wurde in Griechenland mit der Verfassung von 1975 eine echte Demokratie errichtet. Zu ihrer Stabilisierung trug nicht zuletzt der EWG-Beitritt im Jahr 1981 bei.

Angesichts der Erfahrung mit der Diktatur enthält die griechische Verfassung einen ausführlichen Katalog der Bürgerrechte. Der Staatsform nach ist Griechenland eine parlamentarische Republik. Zentrales Organ im Staatsaufbau ist folglich das Parlament: Es ist für die Gesetzgebung und die Annahme des Staatshaushaltes zuständig und wird von den Bürgern auf vier Jahre gewählt. Die Regierung, der Ministerrat, wird vom Präsidenten unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse im Parlament ernannt. Die Regierung ist dem Parlament verantwortlich und kann von diesem durch ein einfaches Misstrauensvotum gestürzt werden. Das Parlament wählt auch den Präsidenten als Staatsoberhaupt. Die Befugnisse des Präsidenten wurden durch die Verfassungsänderung von 1986 stark eingeschränkt. Er hat vor allem repräsentative Funktionen wie die völkerrechtliche Vertretung oder den Abschluss von internationalen Verträgen; die meisten seiner Akte bedürfen der Gegenzeichnung durch den zuständigen Minister. Davon ausgenommen sind u.a. die Rückverweisung von Gesetzentwürfen an das Parlament und dessen Auflösung, wenn zwei Regierungen zurückgetreten sind, durch Misstrauensvotum gestürzt wurden oder eine vom Parlament getragene Regierung darum bittet. Als direktdemokratisches Element sieht die Verfassung die Möglichkeit einer Volksabstimmung vor. Oberste Organe der Judikative sind der Staatsrat als höchstes Verwaltungsgericht, der Areopag als höchste Instanz der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit sowie der Rechnungshof. Ob eine Gesetzesbestimmung gegen die Verfassung verstößt, entscheidet abschließend der Oberste Sondergerichtshof; sie wird dann für unwirksam erklärt. Seit 1998 gibt es zudem die unabhängige Institution eines Ombudsmanns (griech. „Synigoros“), der die Einhaltung der Bürgerrechte überwachen soll.

Ausgabe: 07/2015
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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