Die Verfassung der Tschechischen Republik

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Infografik Nr. 816520

Die Verfassung der Tschechischen Republik

In einer „samtenen Revolution“ befreite sich die Tschechoslowakei Ende 1989 von der mehr als vierzigjährigen kommunistischen Vorhe ...

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Die Verfassung der Tschechischen Republik

In einer „samtenen Revolution“ befreite sich die Tschechoslowakei Ende 1989 von der mehr als vierzigjährigen kommunistischen Vorherrschaft. In der Verfassungsdiskussion der folgenden drei Jahre ging es aber nicht nur um eine demokratische Neuordnung, sondern schließlich auch um die Teilung der 1918 gegründeten Republik, auf die führende slowakische Politiker hinarbeiteten. Am 1.1.1993 traten die Tschechische und die Slowakische Republik als selbstständige Staaten an die Stelle der früheren Föderation. Kurz zuvor, am 16.12.1992, hatte das tschechische Landesparlament die neue Verfassung der Tschechischen Republik beschlossen. In ihr definierte sich der neue Staat als unabhängiger, demokratischer Rechtsstaat, der auf der Grundlage der Menschen- und Bürgerrechte steht. Bestandteil der Verfassung ist die Charta der Grundrechte und Freiheiten, in der Schutz- und Abwehrrechte gegenüber staatlicher Macht verankert sind, aber auch ein breiter Katalog wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte.

Die gesetzgebende Gewalt im tschechischen Staat liegt beim Parlament, das aus zwei Kammern besteht: dem Abgeordnetenhaus (mit 200 Volksvertretern) und dem Senat (mit 81 Senatoren). Gesetzesvorlagen können durch die Regierung, durch Abgeordnete, Senat und Kreistage eingebracht werden. Das Schwergewicht in der Gesetzgebung liegt beim Abgeordnetenhaus; Einsprüche des Senats gegen seine Gesetzesbeschlüsse kann es mit der Mehrheit aller Abgeordneten überstimmen. Zu Verfassungs- und Wahlgesetzen ist jedoch die Zustimmung beide Kammern erforderlich. Auch der Präsident verfügt über ein aufschiebendes Vetorecht gegenüber Gesetzen (außer Verfassungsgesetzen, die vom Parlament mit Dreifünftel-Mehrheit gebilligt werden müssen).

Der Präsident wird ab 2013 direkt vom Volk (früher vom Parlament) auf fünf Jahre gewählt, für höchstens zwei Amtszeiten in Folge. Er verfügt über recht breite Befugnisse: Er ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte, vertritt das Land nach außen, handelt internationale Verträge aus, ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten und die Minister und kann unter bestimmten Bedingungen das Abgeordnetenhaus auflösen. Er hat das Recht, an den Sitzungen von Parlament und Regierung teilzunehmen und politische Fragen mit der Regierung zu erörtern. An der Spitze der Exekutive steht die Regierung als gemeinsam handelndes Organ, dessen Tätigkeit durch den Ministerpräsidenten geleitet wird. Sie muss nach ihrer Ernennung durch das Abgeordnetenhaus bestätigt werden und bleibt ihm politisch verantwortlich. Das Abgeordnetenhaus kann der Regierung insgesamt das Misstrauen aussprechen.

Ausgabe: 01/2013
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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