Die Verfassung Rumäniens

Die Verfassung Rumäniens

Infografik Nr. 835110

Die Verfassung Rumäniens

Unterdrückt und verarmt wie kaum ein anderes Land im Osten Europas, befreite sich Rumänien Ende Dezember 1989 von der Diktatur des Ceausescu-Regimes. I ...

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Die Verfassung Rumäniens

Unterdrückt und verarmt wie kaum ein anderes Land im Osten Europas, befreite sich Rumänien Ende Dezember 1989 von der Diktatur des Ceausescu-Regimes. Im Mai 1990 fanden die ersten Wahlen statt, im Dezember 1991 erhielt Rumänien eine neue Verfassung. 2003 wurde im Vorfeld des angestrebten EU- und NATO-Beitritts eine supranationale Öffnungsklausel in die Verfassung aufgenommen, der Verfassungstext darüber hinaus umfassend reformiert. Eine Volksabstimmung billigte die Reform im Oktober 2003. Die zuvor schon vielfach kritisierten Mängel der Gewaltenteilung blieben jedoch ein Problem auch der revidierten Verfassung und führten mehrfach (2004, 2012) zu schweren Verfassungskrisen.

Nach der Verfassung ist Rumänien ein souveräner, unabhängiger, einheitlicher und unteilbarer Nationalstaat. Er versteht sich zugleich als sozialer und demokratischer Rechtsstaat. Grundrechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger und grundlegende Staatsziele werden in 43 Artikeln abgehandelt.

Das Parlament als gesetzgebendes Organ besteht aus zwei Kammern, der Deputiertenkammer und dem Senat, die auf jeweils 4 Jahre gewählt werden. Zu bestimmten Anlässen, so zur Verabschiedung des Staatshaushalts, tagen sie gemeinsam. Gesetzentwürfe können durch die Regierung, die Abgeordneten und Senatoren oder durch Volksbegehren eingebracht werden; sie bedürfen der Zustimmung beider Kammern. Für Verfassungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit jeder Kammer mit anschließender Volksabstimmung vorgeschrieben. Wichtige Verfassungsartikel sind durch eine „Ewigkeitsgarantie“ von Änderungen ausgenommen.

Der Präsident, der auf 5 Jahre direkt gewählt wird, repräsentiert den rumänischen Staat, sichert die Einhaltung der Verfassung und die ordnungsgemäße Tätigkeit der öffentlichen Organe und wirkt als Mittler zwischen den Staatsorganen bzw. zwischen Staat und Gesellschaft. In der Sicherheits- und Außenpolitik verfügt er auch über exekutive Befugnisse. Er schlägt den Ministerpräsidenten vor und ernennt ihn nach einem Vertrauensvotum durch das Parlament. Scheitert die Regierungsbildung, kann er das Parlament auflösen. Bei schweren Verfassungsverstößen ist eine Amtsenthebung des Präsidenten mit 2/3-Mehrheit beider Kammern möglich. Sie muss aber in einer Volksabstimmung bestätigt werden.

Die Regierung arbeitet auf der Grundlage des vom Parlament in gemeinsamer Sitzung gebilligten Regierungsprogramms. Sie kann durch ein Misstrauensvotum beider Kammern abgelöst werden.

Ausgabe: 08/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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