Beschäftigungsziele 2020

Beschäftigungsziele 2020

Infografik Nr. 726265

Im Bereich der Beschäftigung will die EU mit ihrer Strategie eine bessere Nutzung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials erreichen. Auf welchem Wege dies geschieht, bleibt den Reformanstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten überlassen – sei es, dass sie neue Arbeitsplätze schaffen, Frauen besser in die Arbeitswelt einbeziehen, jüngeren Menschen den Einstieg in den Beruf erleichtern, ältere Arbeitnehmer nachqualifizieren, damit sie den veränderten Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gewachsen sind, oder für legale Einwanderer den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern.

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Im Juni 2010 beschloss der Europäische Rat die Strategie „Europa 2020“ . Über die... mehr
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Im Juni 2010 beschloss der Europäische Rat die Strategie „Europa 2020“. Über die damals herrschende Schuldenkrise hinaus sollte sie der EU als gemeinsame Leitlinie für ein „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ im folgenden Jahrzehnt dienen. Die mit dieser Strategie EU-weit angestrebten Veränderungen wurden in fünf Kernzielen griffig und allgemein verständlich zusammengefasst. Sie betreffen die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klima und Energie sowie Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Auf vielen Gebieten der nationalen und internationalen Politik (z.B. in der Nachhaltigkeits- oder Entwicklungspolitik) werden heute solche Zielvorgaben eingesetzt, deren Erfüllungsgrad mithilfe geeigneter Indikatoren fortlaufend gemessen und überprüft werden kann.

Im Bereich der Beschäftigung will die EU mit ihrer Strategie eine bessere Nutzung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials erreichen. Auf welchem Wege dies geschieht, bleibt den Reformanstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten überlassen – sei es, dass sie neue Arbeitsplätze schaffen, Frauen besser in die Arbeitswelt einbeziehen, jüngeren Menschen den Einstieg in den Beruf erleichtern, ältere Arbeitnehmer nachqualifizieren, damit sie den veränderten Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gewachsen sind, oder für legale Einwanderer den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern.

Als EU-übergreifendes Ziel wird für das Jahr 2020 eine Erwerbstätigenquote von 75 % für die Jahrgänge im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren angestrebt. Im Ausgangsjahr 2008 lag diese Quote bei 70,3 %, 1997 erst bei 65,1 % (so weit reichen die Daten für die heutige EU zurück). Aufgrund der krisenhaften Wirtschaftsentwicklung ab 2009 entfernte sich die EU zunächst sogar von ihrem Ziel, doch ab 2014 kam sie ihm Schritt für Schritt näher. 2017 gingen in der gesamten EU 72,2 % der 20- bis 64-Jährigen einer Erwerbstätigkeit nach. Von den Männern waren 78,0 % erwerbstätig, von den Frauen 66,5 %.

Das 75 %-Ziel gilt nicht einheitlich für alle Mitgliedstaaten. Diese können sich in ihren Nationalen Reformprogrammen jeweils eigene Ziele setzen, entsprechend ihren Möglichkeiten und Gegebenheiten. So entschieden sich Schweden, die Niederlande und Dänemark für einen Zielwert von 80 %; Deutschland hat sich eine Quote von 77 % vorgenommen; dagegen orientieren sich Länder wie Polen, Rumänien oder Italien an niedrigeren Zielgrößen, die im nationalen Kontext und je nach Wirtschaftslage aber durchaus auch ehrgeizig zu nennen sind. Eine ganze Reihe von Staaten hat die angestrebten Ziele bereits erreicht oder übertroffen. Von Großbritannien wurde kein Zielwert ausgegeben.

Ausgabe: 09/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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