Die EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament

Die EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament

Infografik Nr. 714054

Die Wahlen zum Europäischen Parlament folgen den Prinzipien des Verhältniswahlrechts; für das Wahlverfahren im Einzelnen sind die nationalen Vorschriften maßgeblich. Im Parlament spielen die nationalen Trennlinien keine wesentliche Rolle mehr, da sie zur Zersplitterung und zur Schwächung der parlamentarischen Mitsprache führen würden. Die Abgeordneten organisieren sich daher nicht in nationalen Gruppen, sondern in länderübergreifenden politischen Fraktionen.

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Mehr als 400 Millionen Menschen waren im Mai 2019 zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen. Etwa die Hälfte (50,6 %) ging zur Wahl – das ist keine hohe Wahlbeteiligung, aber eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2014 (42,6 %). Die Wahl war auch ein Abbild der politischen Kräfteverhältnisse in den Mitgliedstaaten. In den 28 EU-Ländern gibt es über 180 nationale Parteien, die im Einzelnen schwer miteinander zu vergleichen wären. Aber die Abgeordneten der nationalen Parteien ordnen sich jeweils einer Fraktion im Europaparlament und damit einer bestimmten politischen Strömung zu (siehe auch ZB 714 051). Daher kann man das Wahlergebnis aus dem Blickwinkel der Fraktionen im Europaparlament betrachten und so in vergleichender Perspektive erkennen, wie die politischen Richtungen in den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Europawahl abgeschnitten haben. (...)

Ausgabe: 08/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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