Der Strompreis

Der Strompreis

Infografik Nr. 370408

Der Strompreis ist zu einem guten Teil staatlich reguliert, Angebot und Nachfrage bestimmen ihn nicht allein. Seit Mitte 2021 aber sind es vor allem Marktentwicklungen, die den Strompreis nach oben treiben. Der Ukraine-Krieg hat dies noch verschärft.

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Der Preis, den Verbraucher für elektrischen Strom bezahlen, gehört zu den administrierten Preisen, die nicht am freien Markt entstehen, sondern zu großen Teilen staatlich reguliert werden. Er ist auch in dem Sinn ein politischer Preis, dass über seine Steuerung weiter reichende politische Ziele erreicht werden sollen. So wird bei der Regulierung des Strompreises zwischen den Verbrauchergruppen unterschieden; die Entlastung der einen kann zur Höherbelastung der anderen Gruppe führen.

Vom durchschnittlichen Strompreis, den ein Privathaushalt für eine Kilowattstunde bezahlt, beruhte im Juli 2022 knapp die Hälfte auf marktmäßiger Preisbildung, nämlich der Anteil für die ● Stromerzeugung bzw. -beschaffung und den Vertrieb. Gegenüber dem Vorjahr war der Marktpreisanteil war damit deutlich gestiegen, 2021 lag er bei nur einem Viertel. Ursache dafür war der Anstieg der Energiepreise, verstärkt durch den russischen Angriff auf die Ukraine. Rund 20 % entfielen auf die von den Regulierungsbehörden festgelegten ● Entgelte für die Nutzung der Stromnetze. Hier greift der Staat ein, um zu verhindern, dass die Netzbetreiber überhöhte Monopolpreise fordern. Die übrigen 30 % setzten sich aus ● Steuern und Abgaben zusammen. Dabei handelt es sich um die Mehrwertsteuer, die Stromsteuer und die den Gemeinden zufließende Konzessionsabgabe für den Stromtransport durch Leitungsnetze auf öffentlichem Land. Hinzu kamen kleinere Umlagen. Die EEG-Umlage wurde zum 1. Juli 2022 abgeschafft. Auch das trug – neben den gestiegenen Energiepreisen – dazu bei, dass der Anteil von Steuern und Abgaben am Strompreis im Juli 2022 auf unter ein Drittel sank. 2021 hatte er noch bei über 50 % gelegen. Mit der EEG-Umlage (Ökostromumlage) wurden die Mehrkosten des vor allem aus Windkraft- und Solaranlagen ins Netz eingespeisten
Stroms auf die Verbraucher umgewälzt. Die Bundesregierung wollte sie ursprünglich erst 2023 abschaffen, doch angesichts der steigenden Energiekosten zog sie den Schritt um ein halbes Jahr vor.

Für die Stromkunden brachte das aber kaum Entlastung. Das lag auch daran, dass die Strompreise faktisch an den Gaspreis gekoppelt sind. Die Kopplung ergibt sich aus dem sogenannten Merit-Order-Prinzip an der Strombörse, wo etwa die Hälfte des Stroms eingekauft wird. Beim kurzfristigen Handel kommen erst die billigsten Anbieter zum Zug, in der Regel Wind- und Solarstromanlagen. Dann kommen teurere Anbieter hinzu, bis die Nachfrage gedeckt ist. Der Preis des teuersten Anbieters, meist Gaskraftwerke, bestimmt aber den Preis für alle Anbieter. Seit Mitte 2021 verteuerte sich Erdgas, ab Februar 2022 verschärft durch den Ukraine-Krieg, und so zog der Gaspreis das gesamte Strompreisniveau nach oben.

Ausgabe: 10/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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