Unternehmensformen

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Infografik Nr. 201310

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Unternehmensformen

Als Unternehmung bezeichnet man die rechtliche Organisationseinheit, in der sich eine erwerbsorientierte wirtschaftliche Tätigkeit vollzieht. Sie kann in unterschiedlichen Rechtsformen geführt werden – je nach der Größe der Unternehmung und der persönlichen oder wirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmers bzw. Kapitalgebers. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform wirkt sich insbesondere auf Fragen der Haftung, der Führung, der Finanzierung und der steuerlichen Behandlung eines Unternehmens aus. Neben den gesetzlich vorgegebenen Rechtsformen haben sich in der Praxis Mischformen entwickelt, in denen Eigenschaften verschiedener Grundtypen kombiniert sind.

In Bezug auf die Rechtsform lassen sich Unternehmungen grob danach unterscheiden, wie die Haftung für ihre Schulden geregelt ist. In Einzelunternehmen und Personengesellschaften steht mindestens eine Person mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens ein. Der Einzelunternehmer ist alleiniger Eigentümer. Er haftet unbeschränkt; der erwirtschaftete Gewinn gehört ihm. Bei den Personengesellschaften schaffen sich die Gesellschafter mit ihren Kapitaleinlagen zumeist auch ein persönliches Wirkungsfeld. Sie bringen neben dem Kapital ihr Können und Wissen ein und nehmen die Geschäftsführung wahr. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). In der KG haftet der persönlich tätige Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt, die übrigen (Kommanditisten) nur in Höhe ihre Einlage. Dafür sind sie an der Geschäftsführung nicht beteiligt.

Kapitalgesellschaften sind eigenständige Rechtspersönlichkeiten (juristische Personen). Für bestehende Verbindlichkeiten haftet die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen, während sich die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Kennzeichnend für Kapitalgesellschaften ist die Trennung zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern, die bei der AG sehr weit geht, bei kleineren GmbHs in der Realität aber oft nicht besteht. Eine „Mini-GmbH“ mit geringen Kapitalerfordernissen ist die ‚UG haftungsbeschränkt’.

Genossenschaften sind Selbsthilfeorganisationen in der Form eines wirtschaftlichen Vereins, die durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder fördern (z.B. als Einkaufs-, Absatz-, Baugenossenschaft). Die Haftung jedes Mitglieds ist auf eine Haftsumme begrenzt.

Ausgabe: 08/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Downloadvariante: color
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