Verbindung von Unternehmen

Verbindung von Unternehmen

Infografik Nr. 210110

Verbindung von Unternehmen

Verbindungen zwischen Unternehmen unterscheiden sich durch ihre Zielsetzung und durch den Grad, in dem sie die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständig ...

Welchen Download brauchen Sie?

Verbindung von Unternehmen Verbindungen zwischen Unternehmen unterscheiden sich durch ihre... mehr
Mehr Details zu "Verbindung von Unternehmen"

Verbindung von Unternehmen

Verbindungen zwischen Unternehmen unterscheiden sich durch ihre Zielsetzung und durch den Grad, in dem sie die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen beeinflussen. Grundsätzlich lassen sie sich untergliedern in Formen der Zusammenarbeit einerseits und Zusammenschlüsse andererseits.

Eine Zusammenarbeit (Kooperation) zwischen Unternehmen verfolgt im Allgemeinen den Zweck, die Konkurrenzfähigkeit und damit den Unternehmenserfolg der beteiligten Partner zu verbessern. Meist berührt sie nur einzelne Segmente der Unternehmenstätigkeit (z.B. Einkauf, Produktion, Vertrieb), so dass die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Unternehmen nur teilweise und die rechtliche gar nicht davon berührt wird. Die Kooperationspartner sind auf freiwilliger Grundlage vertraglich miteinander verbunden und können sich aus der Verbindung auch wieder lösen. Ein Beispiel für die Zusammenarbeit von Unternehmen ist das • Konsortium oder die ARGE (Arbeitsgemeinschaft), die dazu dienen, größere Projekte gemeinsam durchzuführen. Unternehmen, die den Wettbewerb untereinander durch vertragliche Absprachen zu begrenzen versuchen und dafür eine gewisse Einengung ihres wirtschaftlichen Handlungsspielraums in Kauf nehmen, bilden ein • Kartell. Nach geltendem Recht sind Kartelle, die den Wettbewerb ganz ausschließen würden (z.B. Preis- oder Gebietskartelle) verboten; dagegen sind Formen wie Mittelstandskartelle oder Einkaufs-, Vertriebs- und Forschungskooperationen meist vom Verbot freigestellt. Ein • Joint Venture ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das von den beteiligten Unternehmen gemeinsam gegründet und geleitet wird. In manchen Ländern können ausländische Investoren erst über die Bildung eines Joint Ventures mit einem einheimischen Unternehmen Fuß fassen.

Aus einem Zusammenschluss geht hingegen eine größere Einheit hervor. Dabei geben die beteiligten Unternehmen ihre wirtschaftliche, in manchen Fällen auch ihre rechtliche Selbstständigkeit auf. Die Vorstufe dazu kann in einer einfachen • Kapitalbeteiligung bestehen. In einem • Konzern werden mehrere wirtschaftsverwandte Betriebe durch kapitalmäßige Verflechtung unter einheitlicher Leitung zusammengefasst. Die Unternehmen bleiben dabei rechtlich selbstständig. An der Spitze eines Konzerns steht oft eine Dachgesellschaft (Holding-Gesellschaft) , die alle Konzernmitglieder kapitalmäßig beherrscht, ohne selbst an Produktion und Vertrieb beteiligt zu sein. Durch eine • Fusion verschmelzen mehrere Unternehmen unter Aufgabe auch ihrer rechtlichen Selbstständigkeit zu einem neuen Unternehmen.

Ausgabe: 10/2013
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Downloadvariante: color
Zuletzt angesehen