Das Verfassungssystem der USA

Das Verfassungssystem der USA

Infografik Nr. 854511

Wesentliches Merkmal des Regierungssystems, das durch die amerikanische Bundesverfassung von 1787 geschaffen wurde, ist die weitgehende Trennung der drei Staatsgewalten (Exekutive, Legislative und Judikative) ...

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Wesentliches Merkmal des Regierungssystems, das durch die amerikanische Bundesverfassung von 1787 geschaffen wurde, ist die weitgehende Trennung der drei Staatsgewalten (Exekutive, Legislative und Judikative), deren Träger sich aber wechselseitig kontrollieren und ausbalancieren, um jedem Machtmissbrauch vorzubeugen.

Als gesetzgebendes Organ fungiert der Kongress, der aus zwei Kammern besteht: Im Senat sind die 50 US-Bundesstaaten unabhängig von ihrer Größe durch jeweils zwei Senatoren vertreten. Das Repräsentantenhaus mit seinen 435 Abgeordneten spiegelt dagegen die regionale Verteilung der Bevölkerung wider. Alle zwei Jahre werden die Abgeordneten des Repräsentantenhauses nach dem Mehrheitswahlprinzip direkt gewählt. Gleichzeitig ist jeweils ein Drittel der Sitze im Senat für sechs Jahre neu zu besetzen. In der Gesetzgebung sind beide Häuser weitgehend gleichberechtigt. Gesetzesvorlagen müssen aus den Reihen der Kongressmitglieder eingebracht werden. Sie bedürfen der Zustimmung beider Häuser und werden anschließend dem Präsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Legt der Präsident sein Veto gegen ein Gesetz ein, kann es nur von einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder beider Häuser überstimmt werden. Durch sein Ausgabenbewilligungsrecht kann der Kongress erheblichen Einfluss auf die Regierungspolitik ausüben. Staatsverträge müssen vom Senat mit Zweidrittelmehrheit gebilligt werden. Auch für die Ernennung hoher Staatsbeamter ist die Zustimmung des Senats erforderlich. Dem Präsidenten überträgt die Verfassung die höchste vollziehende Gewalt (Exekutive). Er ist zugleich Staatsoberhaupt, Regierungschef, Chef der Bundesverwaltung, militärischer Oberbefehlshaber und höchster Diplomat der USA. Er wird zusammen mit dem Vizepräsidenten der Form nach indirekt durch Wahlmänner für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Der Präsident ist allein der Verfassung, nicht dem Kongress verantwortlich. Er kann deshalb auch nicht durch ein Misstrauensvotum, sondern nur durch eine Amtsenthebung wegen krimineller Handlungen abgelöst werden. Umgekehrt hat er nicht das Recht, das Parlament aufzulösen.

Als unabhängige dritte Staatsgewalt ist in der amerikanischen Verfassung die Rechtsprechung (Judikative) verankert an ihrer Spitze der Oberste Gerichtshof (Supreme Court ), der über verfassungsrechtliche Streitfälle und damit über die Auslegung der Verfassung entscheidet. Seine neun Richter werden vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf Lebenszeit ernannt.

Ausgabe: 10/1996
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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