Australien - Verfassung und politisches System

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Infografik Nr. 890120

Australien – Verfassung und politisches System

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Australien – Verfassung und politisches System

Australien erlangte am 1. Januar 1901 seine nationale Selbstständigkeit. Seit diesem Tag waren die ehemaligen britischen Kolonien Neusüdwales, Queensland, Victoria, Südaustralien, Westaustralien und Tasmanien zum Australischen Bund (Commonwealth of Australia) vereinigt. Zum gleichen Zeitpunkt trat die in langen Verhandlungen entworfene und durch Volksabstimmungen gebilligte Verfassung als Grundlage des neuen Staatswesens in Kraft. Die Verfassung verleiht Australien den Charakter eines Bundesstaats, in dem die Gesetzgebungs- und Regierungsbefugnisse zwischen dem Bund und den Einzelstaaten aufgeteilt sind. Das Nordterritorium und das Hauptstadt-Territorium (Capital Territory) um Canberra nehmen in diesem föderalen System eine Sonderstellung ein; sie sind keine Staaten und stehen teilweise noch unter der Kontrolle der Bundesregierung.

Für die Machtteilung zwischen Bund und Einzelstaaten ist Abschnitt 51 der Verfassung von zentraler Bedeutung: Er zählt die Sachgebiete auf, die der alleinigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen (darunter Verteidigung, Steuern, Außenhandel, Pensionssystem, Post und Telekommunikation, Einwanderung). Auf Bundesebene liegt die gesetzgebende Gewalt beim Bundesparlament, das aus zwei Kammern besteht: dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Das Abgeordnetenhaus zählt 150 Abgeordnete, die von den Bürgern für eine Legislaturperiode von maximal drei Jahren gewählt werden. Der Premierminister kann, wie es meist der Fall ist, eine vorzeitige Neuwahl erwirken. Der Senat, die Staatenkammer, besteht aus 76 Senatoren (je 12 aus den 6 Einzelstaaten, je 2 aus den beiden Territorien). Sie werden auf sechs Jahre gewählt, alle drei Jahre zur Hälfte neu. In der Gesetzgebung ist die Zustimmung beider Kammern erforderlich; der Senat verfügt in der Finanzgesetzgebung jedoch nur über eingeschränkte Rechte. Verfassungsänderungen müssen vom Volk mit doppelter Mehrheit (in der Mehrheit der Einzelstaaten und mit der Mehrheit der Stimmen auf nationaler Ebene) gebilligt werden.

Australien ist eine parlamentarische Monarchie. Formelles Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II; an ihrer Stelle nimmt der von ihr auf Vorschlag des Premierministers eingesetzte (australische) Generalgouverneur die Funktion des Staatsoberhaupts wahr. Nach einer Wahl beruft der Generalgouverneur den Führer der stärksten Partei im Abgeordnetenhaus zum Premierminister. Dieser bildet aus Mitgliedern beider Parlamentskammern die Regierung. Die wichtigsten politischen Entscheidungen und Gesetzentwürfe werden im engeren Zirkel des Kabinetts vorbereitet. Der Regierung steht nach britischem Vorbild die zweitstärkste Partei als offizielle Opposition gegenüber.

Ausgabe: 10/2010
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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