Die Rechte der 16- bis 18-Jährigen
Infografik Nr. 130215
Für junge Leute bedeutet das Älterwerden auch ein Hineinwachsen in Rechte und Pflichten. Welche das sind, zeigt die Auflistung in diesem ZAHLENBILD.
Mit jedem Jahr, um das sie älter werden, wachsen Jugendliche in neue Rechte und Pflichten hinein, bis sie als junge Erwachsene schließlich uneingeschränkt und voll verantwortlich am Rechtsleben teilnehmen. Vom vollendeten 16. Lebensjahr an müssen Jugendliche einen Personalausweis besitzen und unterliegen nun auch der allgemeinen Meldepflicht. Sie sind (beschränkt) testierfähig und damit in der Lage, ein notariell beurkundetes öffentliches Testament zu errichten. Vor Gericht können sie in Zivilsachen als Zeugen vernommen und auf ihre Aussage vereidigt werden (§ 455 ZPO). Im Strafprozess sind sie jedoch nicht eidesfähig (§ 60 StPO). Nach dem Jugendschutzgesetz ist Jugendlichen ab 16 Jahren der Besuch von Gaststätten, Diskos und Kinos bis 24 Uhr gestattet und sie sind nun zu Filmen, Computerspielen usw. mit Freigabe „ab 16 Jahren“ zugelassen. Es ist ihnen erlaubt, in der Öffentlichkeit leicht alkoholhaltige Getränke (wie Bier oder Wein) zu konsumieren; öffentlich rauchen dürfen sie jedoch nicht.
Wer 16 ist, darf den Führerschein der Klassen A1, T und L erwerben (§ 10 FahrerlaubnisVO). In Betrieben, die einen Betriebsrat haben und mindestens fünf Jugendliche beschäftigen, können die jungen Leute eine Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die besonderen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, kann sich zu einem zivilen Freiwilligendienst (Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst) melden.
Neben der deutschen Staatsbürgerschaft ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht auch Voraussetzung dafür, mit 17 Jahren einen freiwilligen Wehrdienst anzutreten. In Begleitung einer Person ab 30 Jahren mit langjähriger Fahrpraxis dürfen 17-Jährige mit der nötigen Prüfungsbescheinigung schon Auto fahren.
Mit vollendetem 18. Lebensjahr werden jungen Männer und Frauen volljährig (§ 2 BGB). Sie unterliegen nun nicht mehr dem Sorgerecht ihrer Eltern, können eine Ehe eingehen und sind voll geschäftsfähig, prozessfähig und sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verantwortlich (d.h. deliktsfähig und schuldfähig). Allerdings kann auf Heranwachsende, die zum Zeitpunkt der Tat erst die Reife eines Jugendlichen hatten, noch das Jugendstrafrecht angewandt werden (§ 105 JGG). Mit 18 Jahren endet im Allgemeinen die Berufsschulpflicht. Zu größerer Mobilität verhilft der Führerschein der Klassen A2, B, C1.
Nach Art. 38 GG haben Bundesbürger ab 18 Jahren das aktive und passive Wahlrecht. Arbeitnehmer sind zum Betriebs- oder Personalrat wahlberechtigt und wählbar.
Ausgabe: | 02/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |