Der Stufenbau der Rechtsordnung in Deutschland
Infografik Nr. 128010
Nicht jede rechtliche Vorschrift hat das gleiche Gewicht. Man unterscheidet verschiedene Typen von Rechtsnormen, die sich in einer Normenhierarchie einander über- und unterordnen lassen. In diesem Stufenbau bezieht jede Rechtsnorm ihre Geltung aus einer jeweils höherstehenden Norm. Dabei darf eine niedrigere Norm einer höheren nicht widersprechen.
In der Regel bildet die Verfassung eines Staates die höchste Norm, so auch im deutschen Bundesrecht: An der Spitze der Normenhierarchie steht das • Grundgesetz, dessen wichtigste Bestimmungen durch die „Ewigkeitsgarantie“ in Artikel 79 GG unantastbar sind. Die von der Legislative, also dem Bundestag, verabschiedeten • Bundesgesetze dürfen dem Grundgesetz nicht zuwiderlaufen. Auf der Stufe unterhalb von Gesetzen stehen • Rechtsverordnungen. Sie werden von der Regierung erlassen und dienen dazu, Gesetze zu konkretisieren und durchzuführen. Jede Verordnung bedarf einer gesetzlichen Verordnungsermächtigung (Artikel 80 GG), die der Regierung oder einzelnen Ministern erteilt werden kann. Inhalt, Ausmaß und Zweck einer Verordnung dürfen nicht über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Ein Beispiel für eine Verordnung ist die Straßenverkehrsordnung, die sich auf das Straßenverkehrsgesetz bezieht. Auf der nächsttieferen Stufe stehen • Satzungen. Sie werden von Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen, Industrie- und Handelskammern) zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten, zum Teil aber auch mit Wirkung nach außen erlassen. Bei allgemeinen • Verwaltungsvorschriften handelt es sich nicht um Rechtsnormen. Sie binden nur die Verwaltung.
Die Stufenfolge auf Bundesebene gilt analog auf der Landesebene: Ganz oben steht die Landesverfassung, darunter folgen die Landesgesetze und dann die Landesverordnungen. Beispiele für letztere sind die Landesverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die sich meist auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes bezogen. Grundsätzlich gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht (Artikel 31 GG).
Diese nationalen deutschen Rechtsnormen sind international eingebettet in das Völkerrecht und das EU-Recht. Die allgemeinen Regeln des Völkerrecht haben nach Artikel 25 GG Vorrang vor den deutschen Gesetzen, nicht aber vor dem Grundgesetz. Das EU-Recht hat grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht, also auch vor dem deutschen Grundgesetz (s. Erklärung Nr. 17 zur Schlussakte des Vertrags von Lissabon). Es setzt aber ihm widersprechende deutsche Normen nicht außer Kraft, sondern führt lediglich dazu, dass in konkreten Fällen im Sinne der europarechtlichen Norm entschieden wird.
Ausgabe: | 06/2020 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |