Frauenrechte in Deutschland

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Infografik Nr. 130230

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Über Jahrhunderte waren Frauen in Europa auf nahezu allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens benachteiligt. Erst im Zuge der vom Menschenrechtsideal der Aufklärung geprägten europäischen Revolutionen begann der politische Kampf der Frauen um ihre Gleichberechtigung. Zentrale Forderungen der im 19. Jahrhundert entstandenen deutschen Frauenbewegung waren ein Ende der Vormundschaft von Vätern und Ehemännern sowie der gleiche Zugang zu Bildung und politischer Teilhabe. Eine wichtige Errungenschaft war die Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik im November 1918. Die Nationalsozialisten sprachen Frauen das passive Wahlrecht dann wieder ab; mehr als die Mutterrolle gab ihr Frauenbild nicht her. Nach Ende des 2. Weltkriegs wurde das Frauenwahlrecht wiederhergestellt und im Grundgesetz 1949 das Gleichberechtigungsgebot verankert (Artikel 3).

Dieses Gebot bedurfte aber noch rechtlicher Konkretisierungen. Bei der Ehe war das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 ein wichtiger Schritt. Ehemänner verloren damit ihr Letztentscheidungsrecht in Fragen von Ehe und Kindererziehung. Sie konnten nun auch nicht mehr die Arbeitsverhältnisse ihrer Ehefrauen kündigen. Mit der Reform des Eherechts entfiel 1976 die Vorgabe der „Hausfrauenehe“ im BGB. Frauen konnten fortan ohne Erlaubnis des Ehemanns arbeiten gehen. Im Scheidungsrecht wurde das Schuldprinzip, das meist zum Nachteil der Frauen ausgelegt worden war, durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt.

Im Arbeitsleben untersagte das 1980 verabschiedete Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, sah aber keine Strafen bei Verstößen vor. Diese führte erst das Zweite Gleichberechtigungsgesetz von 1994 ein. Den rechtlichen Fortschritten steht indes eine weiterhin von Diskriminierung geprägte Realität entgegen. Frauen verdienen im Schnitt weniger als Männer, sind öfter in unsicheren Arbeitsverhältnissen und seltener in Führungspositionen. Die Politik verfolgt daher eine aktive Frauenförderung. Dieser Ansatz ist seit 1994 im Grundgesetz fixiert: Artikel 3 erhielt den Zusatz, dass der Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern soll. Ein Beispiel für eine solche Förderung ist die 2015 eingeführte Frauenquote für Dax-Unternehmen.

Neben der Gleichstellung von Mann und Frau betreffen Frauenrechte auch Bereiche wie sexuelle Gewalt oder das Recht auf Selbstbestimmung. Vergewaltigung in der Ehe beispielsweise ist erst seit 1997 strafbar. Und das seit 1871 bestehende Verbot von Abtreibungen wurde erst 1995 gelockert: Unter bestimmten Bedingungen sind Schwangerschaftsabbrüche seither straffrei.

Ausgabe: 12/2021
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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