Hasspostings
Infografik Nr. 131119
In Social-Media-Plattformen sind bösartige Kommentare und vulgäre Beleidigungen allgegenwärtig. In der Mehrzahl bleiben solche Postings unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, bei manchen aber ist der Bestand einer Straftat erfüllt. Solche strafrechtlich relevanten Hasspostings erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2017 unter dem Oberthema der politisch motivierten Kriminalität. Ein Hassposting selbst ist allerdings keine Straftat, sondern nur ein „Tatmittel“. Die eigentliche Straftat dahinter besteht meist in Volksverhetzung, Beleidigung oder Nötigung. Um unter die Definition des BKA zu fallen, muss zusätzlich ein politischer Bezug erkennbar sein, der sich stereotyp gegen bestimmte Personengruppen richtet – etwa aufgrund von Hautfarbe, Nationalität, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung.
Die Fallzahl der so definierten Hasspostings ist in den letzten Jahren stark angestiegen. 2021 registrierte die Polizei 2 411 strafbare Kommentare im Netz, darunter 1 102 Volksverhetzungen und 698 Beleidigungen. Dominierend sind seit Beginn der Erfassung Postings mit rechtsextremem Hintergrund. Kleinere Anteile entfielen auf linksextremistische, religiöse oder ausländische Ideologien; zu letzteren zählt etwa die Ideologie der als terroristisch eingestuften kurdischen PKK. In der Corona-Pandemie ab Anfang 2020 wuchs jedoch die Anzahl jener Hasspostings, die sich nicht klar einer der extremistischen Ideologien zuordnen lassen. Denn zunehmend vermengten sich Elemente aus verschiedenen ideologischen Strömungen mit oft absurden Verschwörungserzählungen zu ganz eigenen verzerrten Weltbildern, denen in erster Linie die Feindschaft gegenüber der bestehenden Staatsordnung gemeinsam ist.
Neben der polizeilich erfassten Zahl muss von einem großen Dunkelfeld ausgegangen werden, weil viele strafrechtlich bedeutsamen Postings in geschlossenen Foren geäußert oder schlicht nicht angezeigt werden. Um mehr Fälle zu erfassen und verfolgen zu können, hat der Bundestag im Juni 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Es verpflichtet die Betreiber von Internet-Plattformen dazu, strafbare Inhalte nicht mehr nur zu löschen, sondern dem BKA anzuzeigen. Eine hierzu eingerichtete zentrale Meldestelle nahm im Februar 2022 ihre Arbeit auf. Zum Schutz von Politikern wurde der § 188 des Strafgesetzbuches im Frühjahr 2021 neu gefasst: Die Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens kann seither mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren belegt werden. Auf der Basis dieser Rechtslage wurden Anfang 2022 gegen mehr als 100 mutmaßliche Verfasser von Hasspostings Ermittlungsverfahren
eingeleitet. Die Postings standen im Kontext der Bundestagswahl 2021.
Ausgabe: | 07/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |