Opfer von Straftaten
Infografik Nr. 131170
Über Häufigkeit und Erscheinungsformen der Kriminalität in Deutschland berichtet die Polizeiliche Kriminalstatistik jährlich in einem umfangreichen Zahlenwerk. Allerdings mit der Einschränkung, dass sie nur das Ergebnis der polizeilichen Tätigkeit abbildet. Das „Dunkelfeld“ der nicht angezeigten und nicht ermittelten Straftaten bleibt außerhalb ihrer Reichweite. Und damit auch die Antwort auf die Frage, wie hoch die Kriminalitätsbelastung tatsächlich ist und wie sich die Sicherheitslage aus der Sicht der Opfer darstellt.
Mit solchen Problemen beschäftigte sich aber eine repräsentative Umfrage, über die der Deutsche Viktimisierungssurvey 2017 Auskunft gibt. Dabei ging es nicht allein darum, das Dunkelfeld der in der amtlichen Statistik nicht erfassten Kriminalität auszuleuchten, sondern auch zu erfahren, wie häufig und in welchen Fällen die Betroffenen auf eine Anzeige verzichten und welches Vertrauen die Bürger in die Arbeit der Polizei und der Justiz setzen.
Ein Kernthema der Untersuchung betrifft die Erfahrung der Zielpersonen als Opfer krimineller Handlungen. Sie wurden befragt, ob sie in den letzten fünf Jahren bzw. im letzten Jahr durch eine von zwölf ausgewählten Straftaten betroffen waren: darunter Körperverletzung, Raub, verschiedene Diebstahlsdelikte, Konsumentenbetrug, Missbrauch von Zahlungskarten sowie mehrere Formen der Internet- oder Computerkriminalität. Je nach Art der Straftat kamen dabei sie selbst oder ihr gesamter Haushalt als Opfer in Betracht.
Wie die Auswertung der Interviews zeigt, wurde innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums fast jeder fünfte Erwachsene (19,0 %) durch manipulierte Software geschädigt, jeder siebte (13,6 %) als Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen betrogen und jeder neunte (11,5 %) persönlich bestohlen; jeder elfte (9,2 %) erlitt eine Körperverletzung. Bei den haushaltsbezogenen Delikten stand der Fahrraddiebstahl als die am häufigsten erfahrene Straftat im Vordergrund. Besonders schwerwiegend aber: Jeder zwölfte Haushalt (8,1 %) war Opfer eines versuchten oder vollendeten Wohnungseinbruchs.
Das Anzeigeverhalten der Geschädigten hängt stark von der Art des Delikts ab: Autodiebstähle werden wohl schon aus Versicherungsgründen immer angezeigt. Auch bei den meisten Wohnungseinbrüchen wird die Polizei verständigt. Bei Diebstahl, Raub und Körperverletzung erfolgt aber nur in etwa jedem dritten Fall eine Anzeige. Und bei einer Schädigung durch E-Mail- oder Homepage-Betrug ärgern sich die Opfer zwar über ihr Missgeschick, setzen aber nur in einem von zehn Fällen auf die Hilfe der Polizei.
Ausgabe: | 04/2019 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |