Der Europarat
Infografik Nr. 712001
Der Europarat entstand 1949 mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit zwischen den Menschen und Nationen Europas zu fördern und zu festigen. Seine Arbeit gilt auch heute vor allem dem Schutz der Menschenrechte, der parlamentarischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Er setzt sich für die Entwicklung und Bewahrung der kulturellen Identität und Vielfalt Europas ein, will gemeinsame Antworten auf Probleme und Bedrohungen der europäischen Gesellschaft finden und unterstützt Reformen zur Stabilisierung der Demokratie vor allem in den jüngeren Mitgliedstaaten.
Zehn Gründungsmitglieder unterzeichneten am 5. Mai 1949 die Statuten des Europarats. Ihnen schlossen sich bis 1989 dreizehn weitere Staaten Westeuropas an, darunter (1950) die Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts wuchs der Europarat in eine neue Dimension hinein: Ab 1990 wurden fast alle Länder Mittel- und Osteuropas aufgenommen – häufig unter Auflagen, aber auch mit Kooperationsangeboten zur Umsetzung demokratischer und rechtsstaatlicher Standards. Heute umfasst der Europarat 46 Mitgliedstaaten. Lange stand nur das diktatorisch regierte Belarus abseits. Doch der Angriffskrieg gegen die Ukraine führte im März 2022 zum Ausschluss Russlands aus dem Europarat. Schon nach der russischen Annexion der Krim 2014 hatte der Europarat Moskau das Stimmrecht in der Parlamentarischen Versammlung entzogen, diese Entscheidung 2019 aber wieder aufgehoben.
Organe des Europarats sind das Ministerkomitee, die Parlamentarische Versammlung und der Kongress der Gemeinden und Regionen. Im Ministerkomitee sind die Mitgliedstaaten durch ihre Außenminister mit je einer Stimme vertreten. Die aus Vertretern der nationalen Parlamente bestehende Parlamentarische Versammlung hat überwiegend beratende Funktionen (wie auch der Kongress der Gemeinden und Regionen). Das Ergebnis ihrer Debatten gelangt in Form von Empfehlungen an das Ministerkomitee, das allein berechtigt ist, Konventionen (d.h. zwischenstaatliche Übereinkünfte) zu beschließen. Durch rund 225 Verträge und Protokolle, die für die Unterzeichnerstaaten verbindlich sind, hat der Europarat gemeinsame Normen auf den Gebieten der Menschen- und Bürgerrechte, des Straf- und Zivilrechts, der Bildung und Kultur, des Sozialrechts und des Naturschutzes geschaffen, darunter die Menschenrechtskonvention von 1950 und die Europäische Sozialcharta von 1961. Als Kontrollorgan für die Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten fungiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der von einzelnen Bürgern angerufen werden kann, wenn sie in ihrem Land alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
Ausgabe: | 06/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |