Panafrikanische Freihandelszone ? AfCFTA

Infografik Nr. 880025
Die Afrikanische Union hat Großes vor: Bis zu ihrem 100-jährigen Gründungsjubiläum im Jahr 2063 will sie auf dem Kontinent einen Binnenmarkt, ähnlich der Europäischen Union, errichten. Die 2018 gegründete Panafrikanische Freihandelszone ist ein erster Schritt dazu. Wie weit ist dieses Projekt inzwischen vorangekommen? Welche Länder bilden die Vorhut?
Auf dem afrikanischen Kontinent leben mehr als 1,5 Millionen Menschen, nahezu 19% der Weltbevölkerung. Auf sie entfallen aber nur knapp 3% der Weltwirtschaftsleistung und des Welthandels. Das Potenzial an Arbeitskraft wird bei weitem nicht ausgeschöpft, die Armutsquote ist hoch und viele jüngere Menschen machen sich notgedrungen auf die gefährliche Reise nach Europa oder in den Nahen Osten, um dort ein Auskommen zu finden.
Die Staaten Afrikas zeigen sich aber entschlossen, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und die Möglichkeiten ihres Kontinents besser zu nutzen. Am 21. März 2018 wurde das Abkommen über eine Panafrikanische Freihandelszone – African Continental Free Trade Area (AfCFTA) – unterzeichnet, dem sich mit Ausnahme Eritreas alle afrikanischen Staaten angeschlossen haben. Nachdem die Mindestzahl von 22 Ratifizierungen erreicht war, trat es am 30. Mai 2019 in Kraft. Das Abkommen markiert eine wichtige Etappe auf dem Weg zu einem afrikanischen Binnenmarkt, der nach dem Vorbild der Europäischen Union bis 2063 – 100 Jahre nach Gründung der Afrikanischen Staatenorganisation – verwirklicht werden soll.
Das Abkommen sieht vor, dass im Warenhandel für 90% der Produkte die Zölle abgeschafft werden, für weitere 7 %, die als sensible Produkte eingestuft sind, soll der Zollabbau innerhalb von 10 bis 15 Jahren erfolgen; 3% bleiben auf Dauer geschützt, allerdings nur bis zu einer bestimmten Wertgrenze. Geplant ist ferner der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (z. B. technischer oder sanitärer Vorschriften), die den Warenaustausch oft noch stärker behindern als Importzölle. Und schließlich soll auch der Austausch von Dienstleistungen liberalisiert werden; vorrangig geht es dabei um Finanzdienstleistungen, den Transport, IT-Dienste, wirtschaftliche Dienstleistungen und den Tourismus. Die Einzelheiten müssen nach und nach in Verhandlungen geklärt werden.
Der 1. Januar 2021 war der offizielle Starttermin des AfCFTA-Handels. Tatsächlich verzögerte sich aber der Beginn, weil Zolltarife und Ursprungsregelungen erst ausgehandelt werden müssen. Das AfCTFASekretariat schlug deshalb 2022 eine Testphase vor (Guided Trade Initiative – GTI), in der die praktische Umsetzung des Abkommens in einem kommerziell bedeutsamen Warenaustausch erprobt werden soll. Im Februar 2025 hatten zehn Länder den aktiven Handel im Rahmen der GTI aufgenommen: Ägypten, Ghana, Kamerun, Kenia, Mauritius, Nigeria, Ruanda, Südafrika, Tansania und Tunesien. 148 mm x 210 mm (PDF) Cyan MagentaYellow Black (CM) (CY) (MY) (CMY) VivaNWP-Service
Ausgabe: | 05/2025 |
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Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |