Panafrikanische Freihandelszone - AfCFTA

Panafrikanische Freihandelszone - AfCFTA

Infografik Nr. 880025

Auf dem afrikanischen Kontinent leben 1,3 Millionen Menschen, nahezu 17 % der Weltbevölkerung. Auf sie entfallen aber nur etwa 3 % der Weltwirtschaftsleistung und etwas über 2 % des Welthandels. Die Staaten Afrikas zeigen sich entschlossen, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und die Möglichkeiten ihres Kontinents besser zu nutzen. Am 21. März 2018 wurde daher das Abkommen über eine Panafrikanische Freihandelszone – African Continental Free Trade Area (AfCFTA) – unterzeichnet.

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Auf dem afrikanischen Kontinent leben 1,3 Millionen Menschen, nahezu 17 % der Weltbevölkerung. Auf sie entfallen aber nur etwa 3 % der Weltwirtschaftsleistung und etwas über 2 % des Welthandels. Das Potenzial an Arbeitskraft wird bei weitem nicht ausgeschöpft, die Armutsquote ist hoch und viele jüngere Menschen machen sich notgedrungen auf die gefährliche Reise nach Europa oder in den Nahen Osten, um dort ein Auskommen zu finden.

Die Staaten Afrikas zeigen sich aber entschlossen, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und die Möglichkeiten ihres Kontinents besser zu nutzen. Am 21. März 2018 wurde das Abkommen über eine Panafrikanische Freihandelszone African Continental Free Trade Area (AfCFTA) – unterzeichnet, dem sich inzwischen 54 der 55 afrikanischen Staaten angeschlossen haben. Nachdem die Mindestzahl von 22 Ratifizierungen erreicht war, trat es bereits am 30. Mai 2019 in Kraft. Das Abkommen markiert eine wichtige Etappe auf dem Weg zu einem afrikanischen Binnenmarkt, der nach dem Vorbild der Europäischen Union bis 2063 – 100 Jahre nach Gründung der afrikanischen Staatenorganisation – verwirklicht werden soll.

Das Abkommen sieht vor, dass im Warenhandel für 90 % der Zolllinien (d.h. Produkte in den Zolltabellen) die Zölle abgeschafft werden; für weitere 7 %, die als sensible Produkte eingestuft sind, soll der Zollabbau innerhalb von 10 bis 15 Jahren erfolgen; 3 % bleiben auf Dauer geschützt, allerdings nur bis zu einer bestimmten Wertgrenze. Geplant ist ferner der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (z.B. technischer oder sanitärer Vorschriften), die den Warenaustausch oft noch stärker behindern als Importzölle. Und schließlich soll auch der Austausch von Dienstleistungen liberalisiert werden; vorrangig geht es dabei um Finanzdienstleistungen, den Transport, IT-Dienste, wirtschaftliche Dienstleistungen und den Tourismus. In einem weiteren Schritt sollen Regelungen über Wettbewerbspolitik, Investitionen und den Schutz des geistigen Eigentums folgen. Die Einzelheiten müssen nach und nach in Verhandlungen geklärt werden.

Wegen der Corona-Pandemie wurde der geplante offizielle Start des Zollabbaus (1.7.2020) vorerst verschoben. Ohnehin stützt sich die Liberalisierung des innerafrikanischen Handels zunächst auf die schon existierenden regionalen Wirtschaftsgemeinschaften wie ECOWAS (in Westafrika), EAC (in Ostafrika), SADC (im südlichen Afrika). Von deren unterschiedlichen Vertragsgrundlagen ausgehend müssen die neuen Regelungen eingeführt, neue Handelsverbindungen geknüpft und neue Themen der wirtschaftlichen Integration erschlossen werden.

Ausgabe: 11/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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