Tätigkeit der Amtsgerichte

Tätigkeit der Amtsgerichte

Infografik Nr. 129115

Das ZAHLENBILD gibt einen Überblick über die Verfahren, die von den Amtsgerichten 2025 erledigt wurden. Es zeigt, mit welchen Rechtsfragen sich die Zivil-, Familien- und Strafgerichte in erster Linie befassten. Laden Sie es gleich herunter!

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Eine funktionierende Rechtsprechung ist Grundlage jedes Rechtsstaats. Nach dem Verständnis des Deutschen Richterbunds sichert die Justiz den Rechtsfrieden, gewährleistet Rechtsschutz für die Einzelnen und Rechtssicherheit für alle und erweist sich dadurch als unverzichtbare Stütze der Gesellschaft. Die Erwartungen der Bürger an die Justiz sind entsprechend hoch: Sie wollen, dass die Gerichte sowohl schnell als auch gerecht entscheiden. Mit der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit der Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung für eine sachgerechte und unparteiische Rechtsprechung gegeben. Wie rasch und gut die Justiz tatsächlich arbeitet, hängt aber auch von anderen Faktoren ab, auf die sie selbst nur begrenzten Einfluss hat. Die personelle und technische Ausstattung spielt dabei ebenso eine Rolle wie das anzuwendende Verfahrensrecht.

Die Tätigkeit der Justiz konzentriert sich zu einem großen Teil auf der unteren Stufe der Gerichtsorganisation bei den 617 Amtsgerichten (Stand 2025). Sie sind zuständig für zivile Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 €, außerdem für alle Mietstreitigkeiten. Sie entscheiden in Familiensachen wie Ehescheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren. Sie erledigen Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit – als Betreuungsgericht, Nachlassgericht, Registergericht und Grundbuchamt. Und sie verhandeln in erster Instanz über Strafsachen aus dem Bereich der „leichten“ und „mittleren“ Kriminalität.

Die Statistik zeigt, welches Arbeitspensum sie dabei zu bewältigen haben. So erledigten die Amtsgerichte 2024 mehr als 800000 zivilgerichtliche Verfahren (ohne Mahnverfahren). In fast jedem vierten Verfahren ging es dabei um eine Auseinandersetzung zwischen Mietern und Vermietern. Häufig hatten sich die Gerichte auch mit Ansprüchen von Fluggästen, Streitigkeiten aus Kaufverträgen und mit der Klärung der Schuldfrage oder der Versicherungsansprüche nach einem Verkehrsunfall auseinanderzusetzen. Als Familiengerichte befassten sie sich mit rund 525000 Verfahren, insbesondere zu Ehescheidungen und Scheidungsfolgesachen. Als Strafgericht erster Instanz führten sie über 557000 Strafverfahren durch. Hinzu kamen rund 334000 abgeschlossene Bußgeldverfahren.

Trotz langfristig rückläufiger Verfahrenszahlen blieb die Belastung der Gerichte ein vordringliches Thema der Rechtspolitik. Dies umso mehr, als in einigen Jahren eine Welle der Pensionierungen von Richtern und Staatsanwälten auf die Justiz zukommt. Der Richterbund mahnt deshalb die Schließung der Personallücken und die Verbesserung der technischen Ausstattung an. 

Ausgabe: 03/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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