Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Infografik Nr. 128031
Nach unserer Rechtsordnung ist jeder Mensch fähig, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, z.B. Eigentümer einer Sache oder Schuldner einer Forderung. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tode. Von der Rechtsfähig...
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Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
color: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
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Ausgabe: | 03/2003 |
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