Urheberrecht: Die Positionen der Parteien
Infografik Nr. 131355
Urheberrecht: Die Positionen der Parteien
Bereits zweimal, 2003 und 2008, wurde das Urheberrechtsgesetz von 1965 reformiert. Inzwischen debattieren die Parteien über eine weitere Novel ...
Urheberrecht: Die Positionen der Parteien
Bereits zweimal, 2003 und 2008, wurde das Urheberrechtsgesetz von 1965 reformiert. Inzwischen debattieren die Parteien über eine weitere Novelle, den so genannten Dritten Korb. Eine besondere Schwierigkeit dieses Vorhabens liegt darin, den oft gegensätzlichen Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern möglichst gleichermaßen gerecht zu werden. Der dabei bestehende Grundkonflikt lässt sich unter dem Anspruch von Urheberrechtsschutz einerseits und Informationsfreiheit andererseits zusammenfassen. Umstritten sind unter den Parteien insbesondere folgende Teilprobleme.
Gegenwärtig sind Kopien zum privaten Gebrauch (z.B. von Tonträgern oder Filmen) unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ausgenommen sind kopiergeschützte Produkte und das Herunterladen rechtswidrig online gestellter Medien. Während SPD und FDP hier keinen Änderungsbedarf sehen, plädieren GRÜNE, LINKE und Piraten für eine nutzerfreundlichere Auslegung des Rechts auf Privatkopien. Unions-Politiker erwägen dagegen restriktivere Regelungen. Andere Überlegungen betreffen Bezahlsysteme für die Nutzung digitaler Inhalte. Für Privatkopien müssen Händler und Hersteller von Kopiertechnologien (CD-Brennern, Kopiergeräten usw.) Pauschalabgaben zahlen, die von Verwertungsgesellschaften an die Inhaber der Urheberrechte ausgeschüttet werden. Analog dazu wurde die Idee einer Kulturflatrate eingebracht. Sie würde das Herunterladen urheberrechtlich geschützter digitaler Inhalte aus dem Internet gegen die Zahlung einer einmaligen Pauschalgebühr erlauben. Mit dieser Idee sympathisieren die GRÜNEN und die LINKE. CDU/CSU, SPD, FDP und auch die Piraten wenden sich aber generell gegen pauschale Bezahlmodelle. Sie bevorzugen die individuelle Abrechnung in Form verbesserter Geschäftsmodelle, deren Gestaltung den Urhebern überlassen sein soll.
Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger wurde im März 2012 von der schwarz-gelben Regierung beschlossen. Gewerbliche Internet-Dienste sollen für die Verwendung von Presseerzeugnissen ein Entgelt an die Verleger zahlen; Einzug und Verteilung soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Alle Oppositionsparteien haben sich aber dagegen ausgesprochen. Mit dem Gesetz würden Monopole der großen Verlage begünstigt; zudem gefährde es die Informationsfreiheit.
Schließlich wird über eine Verkürzung der Schutzfristen für urheberrechtlich geschützte Werke diskutiert. Nach gegenwärtiger Rechtslage beträgt sie 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für eine Verkürzung setzen sich GRÜNE, LINKE und die Piratenpartei ein.
Ausgabe: | 06/2012 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |