Verbrechen und Strafe
Infografik Nr. 131192
Es gibt keine Gesellschaft ohne Verbrechen, stellte der Soziologe Emile Durkheim gegen Ende des 19. Jahrhunderts fest. Im Lauf der gesellschaftlichen Entwicklung ändern sich zwar die Erscheinungsformen der Kriminalität, verschwinden wird sie jedoch nie. Insofern gehört es zum „normalen“ Bild auch unserer Gesellschaft, dass Rechtsgüter verletzt und Straftaten begangen werden. Umstritten ist aber, mit welchen Rechtsfolgen der Staat auf Straftaten reagieren soll und welchem Zweck seine Sanktionen vorrangig dienen sollen: Dem „gerechten“ Ausgleich des mit der Tat begangenen Unrechts oder der Verhinderung künftiger Kriminalität.
In Deutschland werden der Polizei durch Anzeigen oder durch eigene Ermittlungen jährlich schätzungsweise 7 Mio Fälle kriminellen Verhaltens bekannt (Straßenverkehrsdelikte inbegriffen). Etwa die Hälfte dieser Gesetzesverstöße bleibt ungesühnt, da keine Tatverdächtigen ermittelt werden können. Bei einem Großteil der übrigen Fälle kommt es zur Einstellung des Verfahrens, weil die mutmaßlichen Täter noch strafunmündig sind, die Beweislage für eine Anklageerhebung nicht ausreicht oder weil Staatsanwaltschaft oder Gericht von den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der informellen Erledigung (Diversion) Gebrauch machen. So kann der Staatsanwalt bei einem Vergehen von der Klageerhebung absehen und dem Beschuldigten gleichzeitig Auflagen und Weisungen erteilen (Zahlung eines Betrags an eine gemeinnützige Einrichtung, Bemühen um einen Ausgleich mit dem Opfer, Wiedergutmachung des Schadens, Teilnahme an einem Verkehrsseminar). Diese Möglichkeiten, im Bereich der „leichten“ Kriminalität von der Strafverfolgung abzusehen, wurden in den letzten Jahrzehnten immer weiter ausgebaut.
Über die Ergebnisse der gerichtlichen Strafverfahren berichtet die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes (ab 2007 für ganz Deutschland). Im Jahr 2020 mussten sich danach bundesweit rund 852 530 Personen strafrechtlich verantworten. 153 260 Angeklagte konnten den Gerichtssaal nach Einstellung des Verfahrens oder mit einem Freispruch verlassen. Dagegen wurden 699 270 Angeklagte eines Vergehens oder Verbrechens für schuldig befunden und rechtskräftig verurteilt. Die meisten kamen mit einer Geldstrafe oder, bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht, mit Auflagen und Erziehungsmaßregeln davon. Gegen jeden siebten erwachsenen Straftäter (93 180 Verurteilte) wurde jedoch eine Freiheitsstrafe verhängt, und zwar in 28 900 Fällen ohne Bewährungsfrist – die schärfste Sanktion, die das deutsche Rechtssystem vorsieht. 95-mal lautete das Urteil auf „lebenslänglich“.
Ausgabe: | 07/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |