Ukraine-Flüchtlinge in der EU
Infografik Nr. 708078
Der Ministerrat der Europäischen Union hatte schon kurz nach Beginn der russischen Invasion, am 4.3.2022, beschlossen, als Ausnahmeregelung einen vorübergehenden Schutz für die Ukraine-Flüchtlinge einzuführen. Dieser sollte nicht nur für ukrainische Staatsbürger gelten, sondern auch für Staatsangehörige anderer Länder, die sich bei Kriegsausbruch legal in der Ukraine aufhielten (z.B. Wissenschaftler, Studierende). Der vorübergehende Schutz, wie er bei einem voraussichtlichen Massenzustrom von Vertriebenen eingeräumt werden kann, sorgt dafür, dass die Flüchtlinge in der gesamten EU Zuflucht finden und die gleichen Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen können. Man versprach sich davon eine problemlosere Verteilung der Flüchtlinge über die ganze EU. Auch sollte eine Überlastung der nationalen Asylsysteme dadurch vermieden werden, dass der vorübergehende Schutz einen sofortigen Antrag auf internationalen Schutz als Asylanten bzw. Kriegsflüchtlinge entbehrlich machte.
Nach Zahlen des UNHCR waren in den EU-Ländern Ende November/Anfang Dezember 2022 rund 4,6 Mio Ukraine-Flüchtlinge unter dem vorübergehenden Schutz registriert. (Darin sind die noch nicht enthalten, die für neunzig Tage visumfrei in die EU einreisen können und zunächst bei Verwandten und Freunden unterkommen, ohne sich registrieren zu lassen.) Mehr als die Hälfte dieser Flüchtlinge fanden Aufnahme in Polen (1,5 Mio) und in Deutschland (1,0 Mio). Wie aus einem Bericht des Europäischen Statistikamts Eurostat für Ende Oktober 2022 hervorgeht, stellten Kinder und Frauen den Großteil der Schutzsuchenden: auf Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren entfiel ein Anteil von 37 %, Frauen im Erwachsenenalter zwischen 18 und 64 Jahren machten 44 % der Geflüchteten aus.
Ausgabe: | 01/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |