Europas Monarchien
Infografik Nr. 774005
Die Monarchie war im 19. Jahrhundert die vorherrschende Staatsform in Europa. Sie war durch das napoleonische Kaiserreich und den Wiener Kongress noch einmal fest gegründet worden. Die französische Charte constitutionelle von 1814 und die Wiener Schlussakte von 1820 bekräftigten das monarchische Prinzip, wonach die gesamte Staatsgewalt im Monarchen vereinigt bleiben müsse und er nur in der Ausübung bestimmter Rechte durch eine Verfassung beschränkt werden könne. Die meisten europäischen Monarchien des 19. Jahrhunderts entsprachen diesem Muster einer verfassungsmäßig „eingehegten“, konstitutionellen Monarchie. In einigen Ländern erfolgte aber schon der Übergang zu einer parlamentarischen Monarchie, in der die Regierung vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit abhängig war, auch wenn der Monarch sie weiterhin ernannte – so u.a. in Belgien (1831), Großbritannien (1832-35), den Niederlanden (1868), Spanien (1874) und Schweden (1917).
Die hohe Zeit der Monarchie endete mit dem Ersten Weltkrieg und den Revolutionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Mit der Ermordung des Zaren in der russischen Revolution (1917), der Abdankung Kaiser Wilhelms II. (1918) und der deutschen Fürsten, der Aufhebung der österreichischen Monarchie (1919) und der Zerschlagung des Osmanischen Reichs (1922) fielen wichtige Bastionen monarchischer Herrschaft. Eine weitere Welle des Wechsels von der Monarchie zur Republik gab es nach dem Zweiten Weltkrieg, so unter anderem in Jugoslawien (1945), Italien (1946), Bulgarien (1946) und Rumänien (1947). In Griechenland wurde die Monarchie unter der Militärdiktatur 1973 abgeschafft und ihre Wiederherstellung 1974 in einer Volksabstimmung abgelehnt.
Aber nicht alle Monarchien Europas sind untergegangen. Bestanden in Europa 1820 insgesamt 53 monarchische Staatswesen, so sind es heute immerhin noch zwölf. Darunter befinden sich sieben Königreiche (Belgien, Dänemark, Großbritannien und Nordirland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Spanien), das Großherzogtum Luxemburg, drei Fürstentümer (Liechtenstein, Monaco und der Sonderfall Andorra mit seiner bischöflich-weltlichen Doppelspitze) und schließlich der Vatikan mit dem Papst als gewähltem Oberhaupt. Fast alle diese Monarchien verfügen über ein parlamentarisches und demokratisches Regierungssystem. Nur bei den Zwergstaaten Monaco und Liechtenstein handelt es sich um konstitutionelle Monarchien, in denen der Fürst durch ein Vetorecht in die Gesetzgebung eingreifen kann. Der Vatikan schließlich ist in der Typologie der Regierungsformen als absolute Monarchie einzustufen.
Ausgabe: | 10/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |