Europäische Patente
Infografik Nr. 769400
Durch Patente können Erfindungen gegen unberechtigte Verwertung oder Nachahmung geschützt werden. Der damit verbundene Aufwand ist allerdings erheblich. Denn der Patentschutz ist traditionell einzelstaatlich geregelt und muss daher für jedes Land separat erworben werden. Um dieses umständliche und kostenträchtige Verfahren zu vereinfachen, schlossen die westeuropäischen Industriestaaten 1973 das Europäische Patentübereinkommen. Es trat 1977 in Kraft und ist Grundlage eines einheitlichen Systems der Patentprüfung und Patenterteilung. In diesem System genügt eine Anmeldung, um Patentschutz für mehrere oder auch alle Vertragsstaaten des EPÜ zu erwerben. Das daraus hervorgehende europäische Patent bietet allerdings keinen einheitlichen Schutz. Es handelt sich vielmehr um ein „Bündelpatent“, das in den einzelnen Staaten, für die es erteilt wurde, nach den gleichen Regeln wie ein nationales Schutzrecht behandelt wird. Das Europäische Patentübereinkommen umfasst mittlerweile 38 Vertragsstaaten, die dadurch zugleich Mitglieder der Europäischen Patentorganisation (EPO) sind, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Der Schutzbereich der Europäischen Patente kann darüber hinaus auf weitere Staaten ausgeweitet werden, mit denen entsprechende Abkommen bestehen.
Zuständig für die Erteilung eines Europäischen Patents ist das Europäische Patentamt als Exekutivorgan der EPO. Das Patentverfahren beginnt mit der ● Anmeldung des Patents in einer der drei Amtssprachen (deutsch, englisch, französisch). Um zu klären, ob es sich tatsächlich um eine neue, den Stand der Technik deutlich übersteigende Erfindung handelt, wird jede Anmeldung zunächst einer gründlichen ● Patenrecherche unterzogen. Hält der Anmelder seine Erfindung danach weiter für aussichtsreich, kann er einen Antrag auf Prüfung seiner Anmeldung stellen. Die ● Patentprüfung wird sodann durch eine aus drei Fachleuten bestehende Prüfabteilung vorgenommen. Sie entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Patentschutz erteilt werden kann. 2019 und 2020 gingen beim Europäischen Patentamt jeweils mehr als 180 000 Patentanmeldungen ein. 2020 wurden rund 133 700 Patente erteilt.
Das Europäische Patentamt ist auch Anlaufstelle für die Erteilung des EU-Einheitspatents, wenn das einheitliche Patentsystem und das dazugehörige Patentgericht voraussichtlich Anfang 2022 an den Start gehen. Das Einheitspatent ermöglicht es, nach der Patenterteilung mit einem einzigen Antrag Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten zu erwerben, was die Kosten noch einmal erheblich reduziert.
Ausgabe: | 08/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |