Das politische System Israels
Infografik Nr. 872620
Das politische System Israels
Der Staat Israel besitzt keine geschriebene Verfassung. Zwar hatte die Unabhängigkeitserklärung von 1948 eine Verfassung vorgesehen und auch eine verfassu ...
Das politische System Israels
Der Staat Israel besitzt keine geschriebene Verfassung. Zwar hatte die Unabhängigkeitserklärung von 1948 eine Verfassung vorgesehen und auch eine verfassunggebende Versammlung wurde gewählt. Nach langen Debatten entschied sich die Versammlung, die sich 1949 in „erste Knesset“ umbenannte, aber schließlich gegen eine Verfassung. Die Gegner um Staatsgründer David Ben Gurion hatten u. a. angeführt, dass die Mehrzahl des jüdischen Volkes noch in der Diaspora lebe und von einer Verfassung nicht repräsentiert würde. Nicht zuletzt befürchteten die Abgeordneten, eine liberal-demokratische Verfassung mit einer klaren Position zum Verhältnis zwischen Staat und Religion könnte die Bevölkerung zwischen Säkularen und Religiösen spalten. Am Ende stand ein Kompromiss, die sogenannte Harari-Resolution von 1950: Eine künftige Verfassung sollte demnach aus mehreren Kapiteln bestehen, die zunächst als eigenständige Grundgesetze beschlossen und später zu einer Verfassung zusammengeführt würden. Seitdem wurden zwölf Grundgesetze verabschiedet; in einer Verfassung vereint wurden sie bislang nicht.
In den Grundgesetzen wird die Staatsordnung Israels als parlamentarische Demokratie festgelegt. Das Parlament besteht aus einer Kammer, der Knesset (hebr. „Versammlung“), und wird in reiner Verhältniswahl auf vier Jahre gewählt. Die Hürde für den Einzug ins Parlament wurde 2014 auf 3,25 % angehoben, um die Zersplitterung der politischen Kräfte im Parlament zu begrenzen. Die Regierung muss von der Knesset bestätigt werden und kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden. Umgekehrt kann der Ministerpräsident mit Zustimmung des Staatspräsidenten das Parlament auflösen. Der Staatspräsident wird vom Parlament auf 7 Jahre gewählt und hat vor allem repräsentative Funktionen. Ein ebenfalls von der Knesset gewählter Staatskontrolleur soll Regierung, Verwaltung und öffentliche Institutionen überwachen. Höchste Instanz der Judikative ist das Oberste Gericht.
Über die Regelung der Staatsordnung hinaus fehlen den Grundgesetzen wichtige Bestandteile einer Verfassung, insbesondere ein Grundrechtekatalog. Zwar enthält die Unabhängigkeitserklärung eine Auflistung von Bürgerrechten, doch hat sie laut Oberstem Gericht keinen Verfassungsrang. Die Grundgesetze „Menschenwürde und Freiheit“ (1992) und „Berufsfreiheit“ (1994) garantieren eine Reihe von Grundrechten. führen die klassischen Menschenrechte aber nicht ausdrücklich an und lassen die schon länger bestehenden Gesetze unberührt. Ein 2014 verabschiedetes Grundgesetz macht die Abtretung israelischen Bodens (einschl. annektierter Gebiete) von einer 2/3-Mehrheit der Knesset oder einem Referendum abhängig.
Ausgabe: | 01/2015 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |