Gewalt gegen Polizisten
Infografik Nr. 131132
Polizisten müssen von Berufs wegen manchmal hart vorgehen, aber sie sind selbst häufig auch gewaltsamen Angriffen ausgesetzt. Gewalt gegen Polizisten: mehr dazu in diesem ZAHLENBILD!
Polizisten handeln im staatlichen Auftrag und müssen bei der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung häufig auch Gewalt anwenden – vom unmittelbaren körperlichen Zwang bis zum Schusswaffeneinsatz –, um ihre dienstliche Aufgabe erfüllen zu können. Umgekehrt sind sie im Dienst aber selbst oft Angriffen ausgesetzt. Die Bandbreite reicht von verbalen Drohungen bei einer Verkehrskontrolle über tätlichen Widerstand bei einer Festnahme bis zu Steinwürfen bei einer organisierten Randale und schließlich Totschlag oder gar Mord. Fälle wie der tödliche Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim (Ende Mai 2024), die Ermordung einer Polizistin durch die Terrorgruppe NSU (2007) oder die Tötung von zwei Polizeibeamten durch Wilderer in Rheinland-Pfalz (2022) rufen jedes Mal breite Diskussionen in der Öffentlichkeit hervor.
Unter dem Eindruck zunehmender Gewalt gegen Polizisten sah sich der Gesetzgeber 2017 genötigt, den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte bei einer dienstlichen Handlung als eigenen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen (§ 114 StGB). (Zu den Vollstreckungsbeamten zählen außer Polizisten u.a. Gerichtsvollzieher, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte oder Bundeswehrsoldaten.) Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist schon nach § 113 StGB strafbar. Entsprechende Strafvorschriften gelten zum Schutz von Personen, die zum Beispiel bei der Feuerwehr, bei Rettungsdiensten oder ärztlichen Notdiensten im Einsatz sind (§ 115 StGB).
Über Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte berichtet das Bundeskriminalamt jährlich im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie in gesonderten Lagebildern. Nimmt man den Zeitraum von 2013 bis 2022, hat die Zahl der Gewalttaten gegen Polizisten fast kontinuierlich zugenommen. 2013 wurden 31 820, 2022 dagegen 42 777 derartige Gewalttaten registriert. Allerdings wird der Vergleich durch zwischenzeitliche Änderungen im Strafrecht erschwert. Von den im Jahr 2022 registrierten Fällen entfielen 47 % auf Widerstandshandlungen, 38 % auf tätliche Angriffe und 3 % auf gefährliche und schwere Körperverletzung. Mehr als acht von zehn Tatverdächtigen waren Männer. 95 % der Tatverdächtigen handelten allein, drei Viertel waren bereits polizeilich in Erscheinung getreten und mehr als die Hälfte beging die Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Das lenkt den Blick darauf, dass sich die Mehrzahl der Gewalttaten gegen Polizisten vermutlich bei alltäglichen Einsätzen gegen Ruhestörer, bei Fällen häuslicher Gewalt, bei Schlägereien oder der Festnahme von Personen ereignet und nicht bei den schlagzeilenträchtigen Konfrontationen mit gewaltbereiten Demonstranten oder krawallsüchtigen Fußballfans.
Ausgabe: | 07/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |