Die ASEAN-Staaten
Infografik Nr. 876580
ASEAN – Kooperation in Südostasien
Am 8.8.1967 unterzeichneten die Außenminister Indonesiens, Malaysias, der Philippinen, Singapurs und Thailands das Gründungsdokument der Süd ...
ASEAN – Kooperation in Südostasien
Am 8.8.1967 unterzeichneten die Außenminister Indonesiens, Malaysias, der Philippinen, Singapurs und Thailands das Gründungsdokument der Südostasiatischen Staatengemeinschaft (Association of South East Asian Nations, ASEAN), um – wie es in der gemeinsamen Erklärung von Bangkok hieß – in einer der krisenanfälligsten Weltregionen eine „Zone des Friedens, der Freiheit und der Neutralität“ zu schaffen. Im Mittelpunkt der gemeinsamen Bestrebungen standen die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die den beteiligten Staaten zu Wachstum und Wohlstand verhelfen sollte, und die Sicherung der regionalen Stabilität. Ein weiteres Motiv war die Überwindung des einzelstaatlichen Neben- und Gegeneinanders und damit die Stärkung Südostasiens im Verhältnis zu seinen großen Nachbarn Japan, China und Indien.
Unter Verzicht auf eine durchgeformte Organisation versuchte die ASEAN, ihre Ziele im Dialog und im Konsens zu erreichen. Auch sollte kein Staat der Region von vornherein ausgeschlossen sein. So wurden im Lauf der Jahre Brunei (1984), Vietnam (1995), Laos und Myanmar (1997) sowie Kambodscha (1999) als weitere Mitgliedstaaten aufgenommen. Das Prinzip der strikten Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten, wie es im Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit von 1976 unterstrichen wurde, machte es möglich, politisch so heterogene Partner zusammenzubringen.
Seit Ende der 1990er Jahre verstärkten die ASEAN-Staaten ihre Integrationsbemühungen. Auf dem Gipfel von Bali (2003) kamen die Staats- und Regierungschefs überein, eine ASEAN-Gemeinschaft zu schaffen, die sich auf drei Pfeiler stützt: Diesem Plan folgend wurde 2015 auf dem Gipfel von Kuala Lumpur neben einer sicherheitspolitischen und sozio-kulturellen Gemeinschaft auch die Asean Economic Community (AEC) gegründet. Sie trat zum Ende des Jahres in Kraft und soll einen gemeinsamen Binnenmarkt mit freiem Austausch von Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit schaffen. Auf dem Weg dorthin sind aber noch einige Hürden zu nehmen. Eine vertiefte Integration stößt schon deshalb auf Schwierigkeiten, weil die ASEAN-Staaten in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und Leistungsfähigkeit weit auseinander liegen.
Seit Dezember 2008 ist die ASEAN-Charta in Kraft, die der Gemeinschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit verleiht, ihr feste Ziele vorgibt und ihre Werte, Normen und Regeln (darunter die Verpflichtung auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte) in einem rechtlich bindenden Dokument zusammenfasst. Auch legt sie die Organisationsstruktur und den Modus der Beratung und Beschlussfassung fest. Über supranationale Befugnisse wie die EU verfügt ASEAN jedoch nicht.
Ausgabe: | 02/2016 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |