Das politische System Indiens

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Infografik Nr. 874521

Das politische System Indiens

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Das politische System Indiens

Indien, einst Teil des britischen Empire, erlangte am 15. August 1947 seine staatliche Unabhängigkeit. Nach nahezu dreijährigen Beratungen trat am 26. Januar 1950 die Verfassung des neuen indischen Staates in Kraft, in die Elemente vor allem des britischen Regierungssystems und der amerikanischen Verfassung, aber auch anderer westlicher Verfassungsordnungen einflossen. Mit heute mehr als 460 Artikeln und 12 Anhängen ist sie die längste Verfassung der Welt. Sie legte die Basis für die Umwandlung des politisch, ethnisch und kulturell höchst inhomogenen, durch Kastengrenzen und Klassengegensätze zerteilten Landes zu einer föderativen Demokratie mit starker Zentralmacht.

Nach dem Text der Präambel von 1949 versteht sich Indien als souveräne demokratische Republik (1976 wurde diese Beschreibung durch die Begriffe „sozialistisch“ und „säkular“ erweitert). Teil III der Verfassung enthält einen ausführlichen Grundrechtskatalog, der auch spezifische Probleme der indischen Gesellschaft angeht, indem er u.a. jede Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit untersagt, Menschenhandel und Zwangsarbeit verbietet und die Interessen der Minderheiten zu schützen verspricht. Ihm folgt die Aufzählung überwiegend sozialer Staatsziele, die der Politik als Leitschnur dienen sollen.

Breiten Raum nimmt die Regelung des Staatsaufbaus auf gesamtstaatlicher Ebene wie auf der Ebene der Bundesstaaten ein. Das Unionsparlament besteht aus zwei Kammern: dem vom Volk nach Mehrheitswahlrecht auf fünf Jahre gewählten Abgeordnetenhaus (Lok Sabha) und der Länderkammer (Rajya Sabha), deren Mitglieder von den Parlamenten der Bundesstaaten auf sechs Jahre gewählt werden – umschichtig alle zwei Jahre zu einem Drittel neu. An der Gesetzgebung sind beide Kammern beteiligt; die Bewilligung des Haushalts ist dem Abgeordnetenhaus vorbehalten. An der Spitze der Exekutive steht der Präsident, der von einem Wahlkollegium aus Abgeordneten des Unionsparlaments und der Länderparlamente auf fünf Jahre gewählt wird. Als Staatsoberhaupt ist er Symbol der Einheit des Landes. Er verfügt über ein aufschiebendes Vetorecht gegenüber Gesetzen, ernennt den Premierminister, kann in Krisenzeiten den Notstand ausrufen und Bundesstaaten unter die Kontrolle der Zentralregierung stellen (president’s rule). Die eigentliche Regierungsmacht liegt jedoch beim Premierminister und beim Ministerrat. Der Premierminister wird vom Abgeordnetenhaus auf fünf Jahre gewählt und schlägt die Minister zur Ernennung vor. Der Ministerrat ist dem Abgeordnetenhaus gegenüber politisch verantwortlich. Verliert die Regierung ihre Mehrheit, kann der Präsident auf Antrag des Premierministers das Abgeordnetenhaus auflösen.

Ausgabe: 08/2016
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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