Die evangelischen Landeskirchen

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Infografik Nr. 522120

Die evangelischen Landeskirchen

Die Evangelische Kirche in Deutschland besteht aus 20 Landeskirchen, die – mit einer Ausnahme – auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt sind. Im ...

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Die evangelischen Landeskirchen

Die Evangelische Kirche in Deutschland besteht aus 20 Landeskirchen, die – mit einer Ausnahme – auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt sind. Im Kern geht diese territoriale Organisation auf die Zeit der Reformation zurück: Seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 galt für die einzelnen Territorien der Grundsatz „cuius regio, eius religio“: Vom jeweiligen Landesherrn wurde bestimmt, welche Konfession in einem Land gelten sollte, wobei die Protestanten entweder dem lutherischen oder dem reformierten Bekenntnis anhingen. Der Landesherr hatte zugleich die weltliche und die kirchliche Oberherrschaft über sein Gebiet.

Mit der Abdankung der Fürsten am Ende des Ersten Weltkriegs erlosch das landesherrliche Kirchenregiment. In der Weimarer Republik, die sich zur Trennung von Kirche und Staat bekannte, wurde die kirchliche Verfassung zu einer rein innerkirchlichen Angelegenheit. Bei der Neuordnung des Kirchenlebens hielten die evangelischen Kirchen aber am landeskirchlichen Prinzip fest. Im Grundsatz ist für die Bekenntniszugehörigkeit der Kirchenmitglieder daher auch heute der Wohnsitz ausschlaggebend. Eine Ausnahme macht nur die Evangelisch-reformierte Kirche: Sie verfügt über kein eigenes geschlossenes Kirchengebiet, sondern ist mit ihren Gemeinden überwiegend in Ostfriesland, darüber hinaus auch in Bayern und einigen weiteren Regionen vertreten.

Die historische Verwurzelung der evangelischen Landeskirchen zeigt sich auch am Zuschnitt ihrer Gebiete. So spiegelt die Karte der Kirchengebiete im Großen und Ganzen noch immer die territorialen Verhältnisse um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Kirchengrenzen weichen deshalb oft von den Grenzen der Bundesländer ab. Gebiete untergegangener Kleinstaaten (wie Oldenburg, Braunschweig, Lippe oder Schaumburg-Lippe), ehemals preußische Landesteile (wie das Rheinland und Westfalen) und längst veränderte staatliche Grenzen (wie zwischen Baden und Württemberg) sind in der kirchlichen Organisation erhalten geblieben.

Sinkende Mitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen zwingen jedoch zur Vereinfachung der kirchlichen Strukturen – auch durch Zusammenschluss vorher eigenständiger Landeskirchen. So vereinigte sich 2004 die Kirche der schlesischen Oberlausitz mit der Landeskirche Berlin-Brandenburg. 2009 fusionierten die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Thüringer Landeskirche zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Und 2012 schlossen sich die nordelbische, die mecklenburgische und die pommersche Kirche zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zusammen.

Ausgabe: 01/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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