Dauer von Strafverfahren
Infografik Nr. 129525
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„Die Strafe folgt auf dem Fuße“ – diese Redensart drückt das allgemeine Empfinden aus, dass die abschreckende Wirkung von Strafen auch davon abhängt, wie zügig sie verhängt werden. Entsprechend schnell und effizient sollen Strafverfahren ablaufen, denn sie demonstrieren nicht zuletzt die Handlungsfähigkeit eines Rechtsstaates. Doch in Deutschland nimmt die Dauer von Strafverfahren seit Jahren zu. Bei den Amtsgerichten, wo in der Regel Straftaten mit einer maximalen Freiheitsstrafe von vier Jahren verhandelt werden, ist der Anstieg noch moderat: Dort verlängerte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer zwischen 2010 und 2018 von 3,8 Monaten auf 4,2 Monate. Anders sah es bei den Landgerichten aus, wo schwerere Fälle mit einer Straferwartung von mindestens vier Jahren Haft verhandelt werden und die Verfahren entsprechend aufwendiger sind: Bei erstinstanzlichen Strafverfahren stieg die Dauer 2010 bis 2018 von durchschnittlich 6,3 Monaten auf 7,8 Monate. Zwischen den Bundesländern zeigen sich allerdings Unterschiede: Am längsten dauern Strafverfahren in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Brandenburg, wohingegen Baden-Württemberg und Bayern klar unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Als Folge der längeren Verfahrensdauern müssen immer mehr Verfahren eingestellt werden. Überlange Verfahren können auch dazu führen, dass Angeklagte, die eines schweren Verbrechens beschuldigt werden, aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, obwohl die Vorwürfe nicht ausgeräumt sind.
Eine der Ursachen für steigende Verfahrensdauern ist die Überlastung des Justizapparates, wo es an Staatsanwälten, Richtern und Justizangestellten fehlt. Gleichzeitig nimmt die Komplexität von Strafverfahren zu, der Aufwand wird größer. Zum Teil liegen die Ursachen aber auch in der Strafprozessordnung. So nutzen Rechtsanwälte mitunter Befangenheitsanträge gegen Richter oder fluten das Gericht mit Beweisanträgen, nur um das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen. Und vor allem in Großverfahren erheben Verteidiger oft Rügen über die Besetzung eines Gerichtes, um den Verhandlungsbeginn zu verzögern.
Auch deshalb hat der Bundestag Ende 2019 das Gesetz zur Modernisierung von Strafverfahren beschlossen. Neben der Modernisierung soll das Gesetz den Ablauf von Strafverfahren vereinfachen und beschleunigen. Unter anderem können in Zukunft missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge leichter abgelehnt werden. In umfangreichen Strafverfahren können sich Nebenkläger fortan gebündelt von einem oder mehreren Anwälten vertreten lassen. Außerdem soll über Besetzungsrügen künftig schon in Vorabentscheidungsverfahren entschieden werden.
Ausgabe: | 02/2020 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
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