Die schwedische Verfassung 3/2013

Die schwedische Verfassung 3/2013

Infografik Nr. 774210

Die schwedische Verfassung

Ausgangspunkt der modernen Verfassungsgeschichte Schwedens ist das Jahr 1809, in dem König Karl XIII. ein auf Machtteilung angelegtes Staatsgrundgeset ...

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Die schwedische Verfassung

Ausgangspunkt der modernen Verfassungsgeschichte Schwedens ist das Jahr 1809, in dem König Karl XIII. ein auf Machtteilung angelegtes Staatsgrundgesetz akzeptieren musste. Dieses bestand in seinen Grundzügen noch bis 1974 fort. Am 1.1.1975 trat eine neue, seitdem mehrfach geänderte „Regierungsform“ in Kraft. Sie bildet eine der vier Säulen der schwedischen Verfassung – neben der Erbfolgeordnung, dem Gesetz über die Pressefreiheit und dem Gesetz über die Freiheit der Meinungsäußerung. Die grundlegenden Freiheiten und Rechte der Bürger sind in Kapitel 2 der Regierungsform verankert.

Im Zentrum der Verfassung stehen die Prinzipien der Volkssouveränität und der repräsentativen Demokratie. Auf der Grundlage freier Meinungsbildung wählen die Bürger das Parlament, den Reichstag, als zentrale Institution des Verfassungssystems. Der Reichstag umfasst 349 Abgeordnete. Gewählt wird er nach dem Verhältniswahlrecht für eine Dauer von 4 Jahren. Der Reichstag beschließt die Gesetze und entscheidet über den Haushalt; er kontrolliert die Regierung und die Verwaltung. Gesetzesvorschläge werden häufig durch eine Enquetekommission unter Anhörung aller interessierten Stimmen untersucht und vorbereitet, ehe ein förmlicher Gesetzentwurf ausgearbeitet wird. Für eine Verfassungsänderung sind zwei Abstimmungen erforderlich, zwischen denen eine Wahl stattgefunden haben muss. Das Vorhaben scheitert, wenn sich die Bürger am Wahltag in einem Volksentscheid dagegen aussprechen. Sollen Beschlussrechte an die EU übertragen werden, ist dafür eine ¾-Mehrheit erforderlich. Ein Justiz-Ombudsmann überwacht die Anwendung der Gesetze durch Gerichte und Behörden.

Die Regierung, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den von ihm ernannten Ministern, ist dem Reichstag politisch verantwortlich. Sie fasst ihre Beschlüsse kollektiv. Vorgeschlagen wird der Regierungschef durch den Reichstagspräsidenten nach Beratung mit den Parteien. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn ihm nicht mehr als die Hälfte der Abgeordneten widerspricht. Diese Regelung erleichtert die Bildung von Minderheitsregierungen und die Fortführung der Regierung nach einer Wahl. Der Reichstag kann der Regierung oder einzelnen Ministern sein Misstrauen aussprechen; die Regierung kann der fälligen Entlassung aber entgehen, indem sie sofort Neuwahlen ansetzt.

Staatsoberhaupt ist der König, der von der Regierung regelmäßig über die Staatsangelegenheiten informiert wird, aber keine politische Macht ausübt, sondern hauptsächlich repräsentative und zeremonielle Aufgaben wahrnimmt. Die Königswürde kann seit 1980 auch auf weibliche Nachkommen übergehen.

Ausgabe: 03/2013
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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