Das Grundgesetz Ungarns
Infografik Nr. 834510
Im früheren „Ostblock“ nahm Ungarn als vergleichsweise reformoffenes und wirtschaftlich erfolgreiches Land eine gewisse Sonderstellung ein. Doch im Jahr des Umbruchs 1989 verlangte auch das ungarische Volk nach einem grundlegenden Wandel. Die vom Parlament am 18.10.1989 gebilligte Verfassung war formal zwar nur eine Änderung der alten Verfassung von 1949, der Text wurde aber überwiegend neu formuliert. Ungarn wurde damit zu einer parlamentarischen Demokratie. Bei den Parlamentswahlen 2010 erlangte die national-konservative Partei Fidesz unter ihrem Vorsitzenden Viktor Orbán eine Zweidrittelmehrheit, die sie fortan nutzte, um das Verfassungsrecht in ihrem Sinne umzugestalten. 2011 verabschiedete das von der Fidesz dominierte Parlament eine neue Verfassung, das Grundgesetz Ungarns, das Anfang 2012 in Kraft trat (und seitdem noch mehrfach geändert wurde). Dessen Präambel – unter der Überschrift „Nationales Bekenntnis“ – lässt eine ethnisch-nationalistische, stark konservative Prägung erkennen, wenn sie auf die Einheit der Nation im Sinne einer homogenen Abstammungs- und Kulturgemeinschaft verweist .
Der Staatsaufbau blieb im Wesentlichen unverändert. Oberstes Organ ist das Parlament. Es besteht aus einer Kammer, der Nationalversammlung, die auf vier Jahre gewählt wird. Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit von Volksabstimmungen vor, allerdings sind Verfassungsänderungen und ähnlich tiefgreifende Fragen davon ausgenommen. Die Regierung wird vom Parlament gewählt und kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden. Der Präsident als Staatsoberhaupt hat vor allem repräsentative Funktionen. Allerdings kann er Gesetze an das Verfassungsgericht verweisen oder (einmal) an das Parlament zurückgeben. Außerdem kann der Präsident, wie das Parlament und die Regierung, Gesetzesentwürfe einbringen. An der Spitze der Judikative steht das Verfassungsgericht. Dessen Kompetenzen wurden im Grundgesetz allerdings deutlich beschnitten: Unter anderem darf es die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen nur noch mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren prüfen, nicht mehr inhaltlich.
Die Beschränkung des Verfassungsgerichtes ist einer der Kritikpunkte, die Zweifel an Ungarns Demokratie wecken. Dazu gehören auch Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz oder das Mediengesetz von 2010, das eine Medienaufsichtsbehörde schuf und die öffentlich-rechtlichen Medien faktisch unter Regierungskontrolle stellte. Bedenken bestehen auch hinsichtlich des Wahlsystems, der Vereinigungsfreiheit, der Unabhängigkeit der Universitäten oder der Rechte von Minderheiten und Migranten. Daher stimmte das Europaparlament im September 2018 einem EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn zu.
Ausgabe: | 05/2019 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |