Bosnien-Herzegowina

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Infografik Nr. 832138

Bosnien und Herzegowina

Der Vielvölkerstaat Jugoslawien begann in den 1980er Jahren – nach dem Tod des Staatsgründers Tito – allmählich zu zerfallen. 1990 trat der ...

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Bosnien und Herzegowina

Der Vielvölkerstaat Jugoslawien begann in den 1980er Jahren – nach dem Tod des Staatsgründers Tito – allmählich zu zerfallen. 1990 trat der zunehmend von nationalistischen Tönen begleitete Auflösungsprozess in seine akute Phase. Nach der Abspaltung Sloweniens und Kroatiens (1991) erklärte im März 1992 auch die Teilrepublik Bosnien-Herzegowina ihre Unabhängigkeit. Dieser Schritt wurde allerdings nur von einem Teil der Bevölkerung – Kroaten und (muslimischen) Bosniaken – unterstützt, während die bosnischen Serben eine eigene „Serbische Republik“ ausriefen und mit Hilfe der jugoslawischen Armee zum Angriff übergingen. Das war der Auftakt eines blutigen Bürgerkriegs, in dem die serbische Seite, aber nicht nur sie, eine Strategie der „ethnischen Säuberung“ verfolgte, um möglichst zusammenhängende, von der eigenen Volksgruppe dominierte Gebiete zu schaffen. Der von Vertreibungen und schweren Kriegsverbrechen gekennzeichnete Konflikt fand erst 1995, nach Intervention der NATO, ein Ende. Am 14.12.1995 wurde ein auf Vermittlung der USA in Dayton (Ohio) ausgehandeltes Friedensabkommen unterzeichnet.

Anhang 4 des Abkommens enthält die Verfassung der neuen Republik Bosnien und Herzegowina. Für den Gesamtstaat mit der Hauptstadt Sarajewo sieht sie eine aus den drei staatstragenden Volksgruppen zusammengesetzte Regierung vor, die für Außenpolitik, Außenhandel und Verteidigung zuständig ist. Das zugehörige Parlament wird ebenso wie das Staatspräsidium nach einem ethnischen Proporzsystem besetzt. Unterhalb des Gesamtstaates bestehen zwei weitgehend autonome Teilrepubliken („Entitäten“) mit eigenen Parlamenten, Regierungen und Präsidenten: Die Föderation von Bosnien und Herzegowina mit Regierungssitz in Sarajevo und die Republika Srpska mit der Hauptstadt Banja Luka. Im Kondominium Brčko üben nach einem Schiedsspruch beide Entitäten gemeinsam die Herrschaft aus; faktisch ist es der Zentralregierung zugeordnet und steht unter lokaler Selbstverwaltung.

Umsetzung und Einhaltung des Abkommens werden von der internationalen Gemeinschaft kontrolliert. Ein Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina (mit Sitz in Sarajewo) überwacht die zivilen Aspekte des Dayton-Abkommens. Er ist befugt, bindende Anordnungen zu treffen und Amtsträger zu entlassen. Die militärische NATO-Mission IFOR (ab 1996 SFOR) fand ihre Fortsetzung 2004 in der EU-geführten EUFOR, die unter dem Mandat des UN-Sicherheitsrats dafür sorgen soll, dass keine neuen gewaltsamen Konflikte ausbrechen.

Ausgabe: 07/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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