Die Verfassung Belgiens
Infografik Nr. 806511
Die belgische Verfassung
Belgien löste sich 1830 als unabhängiger Staat aus der vom Wiener Kongress geschaffenen Verbindung mit den protestantischen Niederlanden und gab sich 1831 eine ...
Die belgische Verfassung
Belgien löste sich 1830 als unabhängiger Staat aus der vom Wiener Kongress geschaffenen Verbindung mit den protestantischen Niederlanden und gab sich 1831 eine liberale Verfassung, die durch ihre modernen Elemente (Grundrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament) auch auf die Verfassungsentwicklung in anderen Ländern ausstrahlte. Sie erleichterte den Verfassungswandel von der konstitutionellen zur parlamentarischen Monarchie, die in Belgien aber erst recht spät – mit der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für Männer (1919) und Frauen (1948/49) – auf eine breite demokratische Grundlage gestellt wurde.
Ursprünglich war Belgien ein streng zentralisierter Einheitsstaat, doch entzündete sich an der sprachlich-kulturellen Verschiedenheit zwischen Wallonen und Flamen im 20. Jh. ein Dauerkonflikt, der die politische Einheit des Landes immer stärker in Frage stellte. Im Rahmen mehrerer Staatsreformen wurde daher ab 1970 die schrittweise Föderalisierung des Staates betrieben. Mit der vierten Staatsreform von 1993 war dieser Prozess abgeschlossen, Belgien ist seitdem ein vollwertiger Bundesstaat. Weitere Reformen (2001, 2012) vertieften den föderalen Staatsaufbau. Unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene verfügen die drei Gemeinschaften (die flämische, die französische und die deutschsprachige) sowie die drei Regionen (die flämische, die wallonische und die Region Brüssel-Hauptstadt) über jeweils eigene Parlamente und Regierungen. Die Gemeinschaften sind für kulturelle und „personenbezogene“ Angelegenheiten (wie Gesundheit, Soziales, Jugend) zuständig, die Regionen für gebietsbezogene Fragen (wie Bodennutzung, Umwelt, Wirtschaftsförderung). Die Untergliederung nach Gemeinschaften und Regionen überschneidet sich mit den vier Sprachgebieten des Landes (niederländisches, französisches, deutsches Sprachgebiet, zweisprachiges Gebiet Brüssel).
Auf der nationalen Ebene wird die Einheit des Landes durch den König als Staatsoberhaupt verkörpert. Er ernennt und entlässt die Regierung, bestätigt und verkündet die Gesetze und hat das Recht, die Abgeordnetenkammer einzuberufen, zu vertagen und (unter Bedingungen) aufzulösen. Die Abgeordnetenkammer als erste Kammer des Parlaments wird vom Volk direkt gewählt; aus ihr geht die Regierung hervor und von ihr kann sie auch durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. Die zweite Kammer, der Senat, wurde in seinen Kompetenzen beschnitten und zu einer föderalen Kammer umgewandelt. Seit 2014 wird er nicht mehr direkt gewählt, sondern in einem komplizierten Proporzverfahren von den Gemeinschafts- und Regionalparlamenten besetzt.
Ausgabe: | 02/2016 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |