Tagesbetreuung für Kleinkinder
Infografik Nr. 513045
Eine funktionierende Kindertagesbetreuung ist für viele Familien die Vorbedingung dafür, dass sich Elternschaft und Beruf vereinbaren lassen. Inzwischen sind bundesweit schon rund 36% der Unter-3-Jährigen tagsüber in einer Kinderkrippe oder bei einer Tagesmutter untergebracht. Sehen Sie, wie sich die Situation in den einzelnen Bundesländern darstellt!
Die Tagesbetreuung von Kleinkindern nimmt in den familienpolitischen Debatten seit Jahren einen breiten Raum ein. Hinter den gegensätzlichen Standpunkten zu diesem Thema verbirgt sich nicht selten ein Streit um unterschiedliche Lebensentwürfe: Soll sich die Mutter (oder der Vater) ganz um Kinder und Familie kümmern und dafür auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichten – oder die Betreuung des Nachwuchses tagsüber in fremde Hände legen, um sich z.B. einer Ausbildung oder beruflichen Aufgaben widmen zu können? Beide Seiten führen gute Argumente an: Kinder brauchen die Wärme und Geborgenheit der Familie, aber sie brauchen auch den Kontakt zu anderen Kindern und Anregungen von außen, gerade in den für ihre sprachliche und kognitive Entwicklung prägenden Lebensjahren.
Eine politische Weichenstellung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und damit für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgte durch das Kinderförderungsgesetz von 2008. Bund, Länder und Kommunen hatten zuvor vereinbart, bis 2013 für durchschnittlich 35 % der Unter-3-Jährigen ein Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege zu schaffen. Ab August 2013 hatte jedes Kind im Alter ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Bund trug mit umfangreichen Finanzhilfen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung und zu den Betriebskosten bei. 2018 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (das „Gute-Kita-Gesetz“) verabschiedet. Auf dessen Grundlage unterstützte der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Mrd € bei der Verbesserung der Kita-Qualität. Das mit Bundesmitteln von rund 4 Mrd € ausgestattete Kita-Qualitätsgesetz schloss sich für 2023 und 2024 an. Dabei entscheiden die Länder, in welche Schwerpunkte sie vorrangig investieren, z.B. den bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung, die Gewinnung von Fachkräften oder die sprachliche Bildung.
Über den erreichten Stand der Kindertagesbetreuung berichtet das Statistische Bundesamt. Danach waren im Frühjahr 2023 bundesweit 856 600 Kinder unter drei Jahren in einer Kinderkrippe oder bei einer Tagesmutter untergebracht. Das entsprach einem Anteil von gut 36 % dieser Altersgruppe. Während die Betreuungsquote in Westdeutschland bei knapp 33% lag, erreichte sie in Ostdeutschland (einschl. Berlin) über 54%. Unter den Bundesländern lagen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit der Tagesbetreuung von 59% der Unter-3-Jährigen an der Spitze. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen nahmen dagegen erst 31% der Kleinen an einer öffentlich geförderten Tagesbetreuung teil.
Ausgabe: | 11/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |